Schnäppchenjäger aufgepasst: Am 27.03.2020 findet ab 14:00 Uhr im Neuen Rathaus eine öffentliche Versteigerung aus den Beständen des Fundbüros der Stadt Gotha statt. Die Fundsachen, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, werden öffentlich nach Höchstgebot an neue Besitzer gebracht. Ein Garantieanspruch auf die ersteigerten Artikel ist nicht gegeben. Die ersteigerten Schätze müssen sofort bezahlt werden.
Versteigerungsbedingungen
- Der Versteigerung erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 979 ff BGB.
- Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf dem Meistbietenden erteilt.
- Geboten wird durch Handhebung.
- Die Mindeststeigerungsraten sind wie folgt festgelegt:
• Gebote bis 10,00 € in 1,00 € Schritten
• Gebote darüber bis 30,00 € in 2,00 € Schritten
• Gebote darüber in 5,00 € Schritten - Die zugeschlagene Sache wird nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt.
- Der Erwerber der versteigerten Sache hat keinen Gewährleistungsanspruch wegen eines Rechts- und Sachmangels. Es wird gekauft wie gesehen!
- Wird die ersteigerte Sache nicht sofort abgeholt, entfällt für die Versteigerungsstelle jede Haftung.
Hinweis: Die Liste der zur Versteigerung vorgesehenen Fundsachen wird in Kürze auf der Internetseite der Stadtverwaltung Gotha unter http://www.gotha.de/rathaus-politik/buergerservice/online-dienste/fundbuero.html veröffentlicht und darüber hinaus im Schaukasten des Neuen Rathauses ausgehangen.