Deutschlands witzigster Malermeister zu Gast im Kulturhaus Gotha

„Witz vom Olli“ mit neuem Programm auf Tour

Oliver “Olli” Gimber bringt als „Witz vom Olli“ Millionen Comedyfans in ganz Deutschland zum Lachen. Er ist quasi über Nacht zu einem heimlichen Star der deutschen Comedyszene geworden und erreicht über seine Videos bei Youtube und Facebook mittlerweile ein Millionenpublikum. Wie immer etwas planlos und auf der Suche nach dem berühmten roten Faden, nimmt er sein Livepublikum am Samstag, den 19. September, um 20.00 Uhr mit auf eine Reise voller Witz, Komik und verrückten Geschichten aus seinem Leben als Chef, Unternehmer und Malermeister. Wenn der 55-jährige Pforzheimer im Kulturhaus Gotha mit seinem neuen Programm “Voll auf die 12!” Gas gibt, bleibt kein Auge trocken.

Die Karten für diesen unterhaltsamen Abend sind im Vorverkauf ab 28,90 Euro in der Tourist-Information am Hauptmarkt sowie online unter: www.ticketshop-thueringen.de erhältlich. Weitere Informationen zur Veranstaltung sind unter den Veranstaltungshöhepunkten auf www.gotha-adelt.de nachlesbar.

In Kürze:

Witz vom Olli – „Voll auf die 12!“

Datum und Uhrzeit: 19.09.2020, 20.00 Uhr

Ort: Kulturhaus Gotha, Ekhofplatz 3, 99867 Gotha

Tickets: im Vorverkauf ab 28,90 Euro in der Tourist-Information am Hauptmarkt sowie online unter: www.ticketshop-thueringen.de

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.