Grundsteuer, Straßenreinigung und Hundesteuer – wichtige Hinweise aus der Finanzverwaltung
Zu Beginn des neuen Jahres gibt die Abteilung Steuern der Stadtverwaltung Gotha wichtige Informationen zu verschiedenen Steuern und Gebühren.
Für die Grundsteuer wird darauf hingewiesen, dass zuletzt im Jahr 2015 für alle Steuerpflichtigen ein Mehrjahresbescheid versendet wurde, in dem auch bereits die Zahlungstermine für die Folgejahre mitgeteilt wurden. Hierzu erscheint jeweils zu Jahresbeginn eine öffentliche Bekanntgabe im „Rathaus-Kurier“, dem Amtsblatt der Stadt Gotha. Neue Grundsteuerbescheide ergehen nur noch, wenn sich die Grundlagen geändert haben, das bedeutet z. B. immer dann, wenn ein Kauf/Verkauf stattgefunden hat, sich der Grundsteuermessbetrag (vom Finanzamt Gotha festgesetzt) oder der Hebesatz der Stadt Gotha geändert hat.
Ähnlich verhält es sich bei den Straßenreinigungsgebühren. Im Jahr 2017 sind an alle Gebührenpflichtigen Bescheide versendet wurden. Auch hierbei handelte es sich um Mehrjahresbescheide, in denen die Zahlungstermine für die Folgejahre festgesetzt wurden.
Die Hundesteuerbescheide der Stadt Gotha wurden an alle gemeldeten Hundebesitzer zusammen mit der Hundesteuermarke im Jahr 2015 versendet. Auch die Festsetzungen in diesen Bescheiden behalten, insofern zwischenzeitlich kein neuer Bescheid ergangen ist, weiterhin Gültigkeit.
Noch im 1. Quartal 2020 wird es neue Hundemarken für alle gemeldeten Hundebesitzer geben, diese werden per Brief versendet. Die Hundesteuermarken müssen sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden. Diese Steuermarken haben eine neue Form und Farbe, und lassen somit auf Anhieb den ordnungsgemäß angemeldeten Hund erkennen. Dies führt unter anderem zur erhöhten Steuergerechtigkeit in der Stadt Gotha. Die Marken behalten dann ebenfalls jeweils ihre Gültigkeit bis zur Ausgabe einer neuen Marke. Grundsätzlich bleibt auch immer der zuletzt ergangene Steuer- oder Gebührenbescheid solange gültig bis ein neuer Bescheid ergeht.
Um keine Zahlungstermine zu verpassen, kann gerne der Vorteil des Bankeinzugsverfahrens genutzt werden. Ein entsprechendes Sepa-Formular gibt es unter https://www.gotha.de/rathaus-politik/buergerservice/leistungen-a-z/finanzverwaltung.html oder im Bürgerbüro, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha.
Die Abteilung Steuern der Stadtverwaltung Gotha ist zuständig für die Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Automatensteuer sowie die Straßenreinigungsgebühren im Stadtgebiet Gotha.