22-jähriger geht mit Messer auf Eltern los

Gotha (ots)

Am Mittwoch den 25.12.2019 gegen 20:30 Uhr kam es zu einer familiären Auseinandersetzung in der Goldbacher Straße in Gotha. Hier griff ein offensichtlich unter dem Einfluss von Drogen stehender 22-jähriger rümänischer Staatsbürger seine 41-jährige Mutter und seinen 45-jährigen Vater mit einem Messer an und versuchte diese zu verletzen. Beide Personen konnten den Angriffen ausweichen und blieben unverletzt. Durch die eingesetzten Beamten wurde der 22-jährige Täter vor Ort vorläufig festgenommen, das Tatmittel sichergestellt. Der junge Mann wurde in die Gewahrsamszellen des Inspektionsdienstes Gotha verbracht und gegen ihn Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung erstattet. Nach Anordnung eines Richters wurde der junge Mann in das ÖHK Mühlhausen zwangseingewiesen, da der Richter eine Eigen- und Fremdgefährdung von dem Mann ausgehen sieht. (dl)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Inspektionsdienst Gotha
Telefon: 03621/781124
E-Mail: dsl.gotha.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.