Samstag, November 23, 2024
BlaulichtmeldungenLPI GothaNachrichten

Einbruch in Supermarkt in der Oststraße – Zeugenaufruf

Gotha (ots)

In der Nacht von Sonntag, 22.12.2019, auf Montag, 23.12.2019, kam es in der Oststraße zu einem Einbruch in einen Supermarkt. Gegen 00.25 Uhr schlug ein unbekannter Täter eine Scheibe der Eingangstür zur angrenzenden Bäckerei-Filiale ein. Durch diese Öffnung gelangte er in den Kassenbereich des Supermarktes. Dort riss er an vier Kassen die Spendenbox einer gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung schwer kranker Kinder und Jugendlicher ab. Anschließend flüchtete der Täter über die eingeschlagene Türscheibe in unbekannte Richtung. Wie viel Geld sich in den vier Spendenboxen befand, wird gegenwärtig ermittelt. Der Sachschaden an der Eingangstür beträgt etwa 1000 Euro. Zum unbekannten männlichen Täter ist bislang bekannt, dass er eine dunkel-gestreifte Kapuzenjacke trug und einen Rucksack bei sich führte. Zeugenhinweise nimmt die Polizei Gotha (Tel. 03621-781124) unter der Bezugsnummer 0320804/2019 entgegen. (as)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621/781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.