Wegen Vollstreckung von Haftbefehl Nachtruhe auf Autobahnparkplatz unterbrochen

Günthersleben-Wechmar (ots)

Beamte der Autobahnpolizei führten in der Nacht zu Dienstag eine Kontrolle auf dem Parkplatz Drei Gleichen durch. In einem Pkw Caddy hatte ein 36-Jähriger (polnisch) übernachtet. Bei der Kontrolle des Mannes stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vorlag. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 150 EUR aus einem Gerichtsverfahren nicht gezahlt. Der Mann konnte die geforderte Strafe und die zusätzlich ausstehenden Verfahrenskosten begleichen und somit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen abwehren. Nachdem die Beamten die geforderte Geldsumme in der Dienststelle in Waltershausen entgegen genommen hatten, wurde der Mann wieder aus dem Gewahrsam entlassen und konnte kurz nach 04:00 Uhr zu seiner Schlafstätte zurückkehren.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Autobahnpolizeiinspektion
Heidi Sonnenschmidt
Telefon: 036601 70103
E-Mail: pressestelle.api@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/autobahnpolizeiinspektion/index.
aspx

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.