Stellungnahme der Stiftung Schloss Friedenstein zu den aktuellen Entwicklungen im „Gothaer Kunstraub“ von 1979

In der Nacht zum 14. Dezember 1979 wurden fünf bedeutende Gemälde aus den Sammlungen des Gothaer Schlosses Friedenstein gestohlen. Die hochkarätigen Werke sind aufgeführt im gedruckten Verlustkatalog der Stiftung Schloss Friedenstein, der Datenbank Lost Art, der Interpol Datenbank gestohlener Kunstwerke und im Art-Loss-Register, der Datenbank des Kunsthandels. Trotz hoher internationaler Aufmerksamkeit und umfangreicher Untersuchungen konnte dieser „größte Kunstraub in der Geschichte der DDR“ bis heute nicht aufgeklärt werden. Möglicherweise sind diese Gemälde wieder aufgetaucht.

Wie nun bekannt wurde, fanden am gestrigen Donnerstag, dem 5. Dezember 2019, bundesweite Hausdurchsuchungen statt, die im Zusammenhang mit dem Gothaer Kunstraub von 1979 stehen. Diese wurden vom Landeskriminalamt Berlin in Kooperation mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungsstellen der betroffenen Bundesländer durchgeführt. Zu Anlass und Ergebnissen informiert das LKA Berlin.

Die neueren kriminalpolizeilichen Untersuchungen zum Gothaer Kunstraubs fanden vollkommen eigenständig und unabhängig von den Bemühungen statt, die die Stiftung Schloss Friedenstein unter größter Diskretion in den letzten anderthalb Jahren zur Rückführung der Gemälde unternommen hat. Im Juli 2018 traten über einen Anwalt anonyme Personen an die Stiftung Schloss Friedenstein heran, die behaupteten, die Besitzer dieser Gemälde zu sein, und eine abenteuerliche, weder belegbare noch plausible Erwerbsgeschichte lieferten. Der damalige Stiftungsratsvorsitzende der Stif­tung Schloss Friedenstein und Oberbürgermeister der Residenzstadt Gotha, Knut Kreuch, nahm mit finanzieller und fachlicher Unterstützung der Ernst von Siemens Kunststiftung Verhandlungen auf. Am 30.09.2019 kam es in Berlin zur Übergabe der Gemälde an die Stiftung Schloss Friedenstein zum Zweck der Begutachtung. Ziel war, die Authentizität der Gemälde zu prüfen und deren Rückkehr nach Gotha zu ermögli­chen. Diese auf drei Monate angesetzten Prüfungen, in die wissenschaftliche Fachgut­achter und das Berliner Rathgen-Forschungslabor eingebunden sind, laufen noch. Die Gemälde befinden sich seitdem in sicherer Verwahrung.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.