Jeder kann singen!

Das Fernsehkombinat dreht ab Januar für den MDR eine Doku über Menschen, die nicht singen können, aber zusammen einen Chor bilden, mit dem sie beim Leipziger Chorfest auftreten.

Oft hört man: „Ich kann nicht singen …“ Wir meinen: Doch – Du kannst singen! Zusammen mit anderen, die wie du glauben, nicht singen zu können – in einem Chor. Der wird geleitet von Juan Garcia. Er hat es vom Autodidakten zum Professor für Chor- und Ensembleleitung an die Musikhochschule Weimar geschafft. Juan Garcia behauptet: „Jeder kann singen!“

Du hast bisher keine Berührung mit einem Chor gehabt, keine Gesangsausbildung,
bist völliger Laie und möchtest dennoch singen? Einfach, weil es Dir Spaß macht und Du es endlich auch vor anderen ausprobieren willst?

Dann bist Du bei uns genau richtig! Am 2. Mai 2020 findet das Chorfest in Leipzig statt. Wenn auch Deine Stimme gehört werden soll und Du für einen Tag Teil des Chorensembles sein willst, melde Dich bei uns. Professor Juan Garcia studiert mit Dir und allen anderen ein Lied ein. Und wir begleiten diesen Prozess von der ersten Probe bis zum Auftritt des Chors für eine MDR-TV-Dokumentation.

Wenn Du nicht kamerascheu bis, melde Dich bei uns. Wir freuen uns Dich kennenzulernen!

Unser Kontakt:

aufruf@fernsehkombinat.de

oder

0341 / 2617625

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.