Donnerstag, November 28, 2024
Stadt Gotha

Weihnachtshoppen: „Sei doch clever – fahr nicht fort, kaufs in Gotha, kauf vor Ort!“

Am Sonntag, dem 2. Advent lädt die Gothaer Innenstadt in Zusammenarbeit aus KulTourStadt Gotha GmbH und des Gewerbeverein Gotha e.V., zum Weihnachtsshopping, dem letzten verkaufsoffenen Sonntag 2019. – Trotz Baustelle gilt für uns natürlich „Hauptmarkt-Offen(.de)“!

So kurz vor dem Fest bietet der verkaufsoffene Sonntag (13.00 -18.00 Uhr) eine schöne Gelegenheit, Weihnachtsgeschenke auszusuchen und oder dem Wunschzettel Eurer Lieben nachzugehen. Genießt die weihnachtliche Atmosphäre der schön dekorierten Geschäfte und Kaufhäuser, nutzt die Kompetenz der vielen lokalen Fachhändler und besucht unsere beiden Weihnachtsmärkte wie den „Winterzauber im Schloss Friedenstein“ und den „Weihnachtsmarkt Gotha -das Original“ auf dem Neumarkt.

Ein besonders herrliches Willkommen sagen Ihnen die Gewerbereibenden des Hauptmarkts,

•             Temple of Cult
•             Mr. Joe’s Teeladen
•             Bücherstube Hannah Höch
•             Alpha Omega – Griechischer Spezialitäten-Shop
•             Modehaus Sylke Pflügner
•             GTS Goldfuß Telesystems
•             D&D-Moden
•             Verwebtes
•             Juwelier Schulz
•             Backfisch-Mode
•             Frauensache
•             Cafe Konditorei Junghans

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.