Montag, November 25, 2024
Stadt Gotha

Mario Pfeuffer ist neuer Hochbauamtsleiter der Stadtverwaltung Gotha

Die Stadtverwaltung Gotha hat seit dem 1. Juli 2019 einen neuen Amtsleiter für Hochbau, Grundstücks- und Gebäudemanagement. Der 1962 in Gotha geborene Mario Pfeuffer tritt die Nachfolge von Kersten Hollunder an, der sich seitdem im wohlverdienten Ruhestand befindet.

Mario Pfeuffer hat zunächst die Facharbeiterausbildung für Hochbau erworben und dann ein Ingenieurstudium für den Hochbau, jeweils in Gotha, erfolgreich absolviert. Seit der politischen Wende war er stets als Fachbauleiter im Bausektor tätig und hat so das gesamte Spektrum im Lebenszyklus von verschieden Immobilen betreut. Angefangen beim Wohnungsbau in Berlin über Sanierungen von Chemiewerken in Bayern bis zur Neugestaltung von Gewerbebetrieben in Hessen.

Seit dem Jahr 2009 ist Mario Pfeuffer in der öffentlichen Baubetreuung tätig. In der Stadt Gotha war er für die Vorbereitungen sowie Durchführung der Bautätigkeiten am PERTHESFORUM, aber auch als Baubetreuer im Rahmen des „Konjunkturpaketes II“ sowie in längerer Krankheitsvertretung am Neubau des Stadt-Bads in Gotha eingesetzt. Bevor er seit 2017 als Bauleiter im Tiefbau der Stadt Gotha zur Abwicklung von mehreren Förderprojekten im Verkehrswegebau tätig war, leitete er von 2015 bis 2016 das Bauamt der Stadt Bad Salzungen.

Mario Pfeuffers Credo „Begegne den Beteiligten am Bau auf Augenhöhe und schon kommt man schneller zum Ziel und somit auch zu einem Erfolg“, charakterisiert den Stil, mit dem er das Hochbauamt der Stadtverwaltung führen möchte.

Er ist verheiratet und Vater eines Sohnes und bewegt sich in seiner Freizeit leidenschaftlich gerne in der Natur. Und falls es das Wetter erlaubt, auch gerne mit dem Motorrad.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.