Schwerer Unfall im Kreuzungsbereich Dr.-Troch-Straße und B 247

Gotha (ots)

An der Kreuzung Dr.-Troch-Straße und B 247 kam es heute gegen 10.05 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Lkw und einem Pkw. Ein 53-jähriger Fahrer eines Land Rover fuhr die B 247 stadteinwärts. Gleichzeitig fuhr ein 34-Jähriger mit seinem Lkw Iveco von links aus der Dr.-Troch-Straße kommend in die Kreuzung ein. Die Fahrzeugfront des Lkw kollidierte mit der Fahrerseite des Pkw. Der Pkw-Fahrer wurde eingeklemmt und musste durch die Feuerwehr aus dem Fahrzeug gerettet werden. Er wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Der Lkw-Fahrer blieb unverletzt. An den beiden Fahrzeugen entstanden Schäden in einer Gesamthöhe von etwa 25.000 Euro. Die Unfallursache wird nun ermittelt. Nach ersten Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass sich der Lkw-Fahrer irrtümlich auf der Linksabbiegerspur einordnete und dann geradeaus über die Kreuzung hinaus weiterfahren wollte. Zudem missachtete er das Rotlicht der Ampel. Durch den Unfall kam es für zwei Stunden zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Umfangreiche Maßnahmen zur Verkehrsumleitung und -regulierung wurden eingerichtet. (as)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621/781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.