Mehrere Verkehrsteilnehmer unter Einfluss von Drogen und Alkohol festgestellt
LK Gotha; WAK (ots)
Gestern Abend wurden im Schutzbereich der LPI Gotha mehrere Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Betäubungsmittel und Alkohol festgestellt. In Apfelstädt wurde ein 47-jähriger Skoda-Fahrer mit 2,19 Promille in der Atemluft angehalten. Ein Drogenvorstest verlief zudem positiv auf Amphetamin/Methamphetamin. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der Führerschein beschlagnahmt und er kam zu einer Blutentnahme in ein Krankenhaus.
In Tüttleben wurde ein 17-jähriger Mopedfahrer auf der B7 positiv auf Cannabinoide getestet. Auch für ihn endete der Abend an dieser Stelle mit Blutentnahme und Beendigung der Weiterfahrt. Das gleiche galt für einen 34-jährigen Audi-Fahrer. Er wurde in Gotha in der Ohrdrufer Straße angehalten und positiv auf Amphetamin/Methamphetamin getestet.
In Eisenach stürzte ein 42-jähriger Radfahrer in der Alexanderstraße, er wurde eindeutig auf Amphetamin/Methamphetamin getestet.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder
illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt,
gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen
können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.
Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Fahrrad- oder Pedelecfahrer müssen ebenfalls mit Punkten in Flensburg, Bußgeld und u.U. mit einem Fahrrad-/Pedelec-Fahrverbot und Autoführerschein-Entzug rechnen.
Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.
Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).www.polizei-beratung.de<<.(ah)
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