Jüdisches Leben in Gotha

Aufgrund der hohen Nachfrage wird für den thematischen Erlebnisrundgang ein Zusatztermin in der ersten Oktoberwoche angeboten.

Beim Erlebnisrundgang „Jüdisches Leben in Gotha“, der am 03. Oktober 2019 um 15.00 Uhr stattfindet, können Teilnehmer die Schauplätze jüdischer Geschichte vom Mittelalter bis in die Neuzeit entdecken. Der jüdische Friedhof, Gedenktafeln, Stolpersteine, Wohn- und Gewerbegebäude jüdischer Mitbürger sowie Kultstätten jüdischen Lebens werden den Gästen auf diesem erlebnisreichen und informativen Weg durch die Residenzstadt begegnen. Ein wichtiger Hinweis: Männer müssen eine Kopfbedeckung mitbringen, um den jüdischen Friedhof betreten zu dürfen. Der Treffpunkt und Beginn des Rundgangs ist das historische Rathaus am Hauptmarkt.

Die Tickets für den ca. 2,5-stündigen Erlebnisrundgang sind für 8,00 Euro, Kinder bis 16 Jahre 4,00 Euro, in der Tourist-Information Gotha/ Gothaer Land am Hauptmarkt 33 erhältlich. Sie erreichen die Kollegen der Tourist-Information Gotha/ Gothaer Land telefonisch unter: 03621 / 510 450 sowie per Mail unter: tourist-info@gotha-adelt.de. Weitere Informationen zu den Erlebnisrundgängen in Gotha sind unter: www.gotha-adelt.de nachlesbar.

In Kürze:

Erlebnisrundgang „Jüdisches Leben in Gotha“

Datum und Uhrzeit: 03.10.2019, 15.00 Uhr

Treffpunkt: Historisches Rathaus am Hauptmarkt

Tickets: 8,00 Euro, Kinder bis 16 Jahre 4,00 Euro, in der Tourist-Information Gotha/ Gothaer Land am Hauptmarkt 33

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.