Freitag, Dezember 27, 2024

Ab Oktober Zuzahlungsbefreiung für 2020 beantragen

Die gesetzlichen Zuzahlungen z. B. für Medikamente oder einen Kranken-hausaufenthalt sollen die Versicherten finanziell nicht überfordern. Deshalb gibt es die Zuzahlungsgrenze. Sobald sie erreicht ist, können sich gesetzlich Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Mit der Vorauszahlung in Höhe der persönlichen Belastungsgrenze können sich Versicherte der AOK PLUS von Zuzahlungen für 2020 befreien lassen. Sie müssen keine Quittungen sammeln und erhalten gleich zu Beginn des Jahres ihren Befreiungsausweis für das neue Jahr. Ab 1. Oktober 2019 bietet die AOK PLUS über 200.000 Versicherten mit voraus-sichtlich gleichbleibenden Einkünften und Vorliegen einer chronischen Erkran-kung die Vorauszahlung für das kommende Jahr an.

Wer bis Mitte November kein entsprechendes Schreiben von der Gesundheitskasse erhalten hat, aber dennoch an einer Vorauszahlung interessiert ist, kann sich auch im Internet unter plus.aok.de/Vorauszahlung informieren. Dort steht das entsprechende Formular zum Herunterladen zur Verfügung. Außerdem werden die Voraussetzungen und die Schritte zur Beantragung im Detail erklärt. Der Gesetzgeber schreibt die Zuzahlung von beispielsweise Medikamenten und Krankenhausaufenthalten vor. Diese dürfen zwei Prozent der jährlichen Brutto-einnahmen nicht übersteigen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind und sich therapiegerecht verhalten, liegt die Zuzahlungsgrenze bei einem Prozent der Bruttoeinkünfte.

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