Rede der Beigeordneten Marlies Mikolajczak zur Einbringung Haushalt der Stadt Gotha für das Jahr 2020

Bild von Winfried Dietrich auf Pixabay

Beschlussvorlage B 036/19

-Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kreuch,
sehr geehrte Beigeordnete Frau Reichstein und Herr Kukulenz,
sehr geehrter Stadtratsvorsitzender Herr Wolf,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, Ortsteilbürgermeisterin und Ortsteilbürgermeister,
sehr geehrte Amtsleiterinnen und Amtsleiter der Verwaltung und Geschäftsführer der kommunalen Unternehmen,
liebe Gothaerinnen und Gothaer,

die Verwaltung übergibt Ihnen in dieser Sitzung den Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2020.
Wir legen Ihnen heute – nach umfangreichen Beratungen mit den Fachämtern der Stadtverwaltung, die in einer ganztägigen Haushaltsklausur mündeten – einen ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf vor (gemäß Festlegung des § 53 Absatz 3 ThürKO).

Der Haushaltsplanentwurf 2020 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 78.338.400 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 29.207.500 € ab. Es wurden für 2020 keine Kreditaufnahmen festgesetzt. Wir werden die bestehenden Kredite weiter kontinuierlich abbauen, so dass wir zum Ende des Haushaltsjahres 2020 die Verschuldung auf 16.625.000 € senken; das sind 364 € pro Einwohner. In 2020 wird ein Kredit in Höhe von 718 T€ umgeschuldet und endfällige Tilgung vereinbart. Der Gesamtbetrag der erpflichtungsermächtigungen im Vermögens¬haushalt wird auf 30.555.900 € festgesetzt. Im Haushaltsplan 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 wurden diese Maßnahmen finanziell abgesichert.

Sie erkennen die Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Investitionen im Straßenbau, in der Dorferneuerung, im Bereich des Friedhofes, der Städtebauförderung oder  im Sanierungsgebiet „Altstadt“. Viele der Investitionen in den vorgenannten Bereichen realisieren wir über das zielgerichtete Einwerben von Fördermitteln. Diese seit Jahren kontinuierliche Arbeit entlastet unseren Haushalt.

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden im Jahr 2014 in einer Hebesatzsatzung beschlossen, und diese gilt nicht nur für ein Kalender- bzw. Haushaltsjahr, sondern ist darüber hinaus bis zu deren Änderung oder Aufhebung gültig (B 040/14 vom 29.10.2014). Sie betragen unverändert für:
Grundsteuern (A) — land- und forstwirtschaftliche Betriebe 300 v.H.
und (B) — bebaute Grundstücke 470 v.H.
Gewerbesteuer — 400 v.H.

Der Höchstbetrag für Kassenkredite beträgt 4,6 Mio. €. Es besteht maximal ein Bedarf an Kassenkrediten zur zeitweisen Vorfinanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes. Diese Kreditermächtigung orientiert sich an den Vorjahresbeträgen.
Wie schon in den Jahren zuvor haben wir unsere Liquiditätsplanung mittlerweile soweit optimiert, dass diese Ermächtigung, Kassenkredite aufzunehmen, nur als so genannter „Notgroschen“ vorgesehen ist. Wenn das Jahr planmäßig verläuft, werden wir von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen. Der Haushaltsplanentwurf beinhaltet folgende Entwicklungen:

1. Verwaltungshaushalt:
Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 78.338.400 €. Davon sind 74.458.000 € aus Steuereinnahmen, allgemeinen Zuweisungen und Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb vorgesehen. Die wesentlichste Ausgabeposition mit 29.496.400 € stellen die Personalausgaben dar. Im Stellenplan sind insgesamt 547,755 Stellen geplant. Gegenüber dem Stellenplan 2019 entspricht dies einer Erhöhung um insgesamt 12,725 Stellen. Davon fallen 11,125 neue Stellen auf den Bereich Kindertageseinrichtungen, die sich aus der Bedarfsplanung, den pädagogischen Anforderungen und aus der Neufassung des Thüringer Kita-Gesetzes – unter anderem höherer Personalschlüssel im pädagogischen Bereich für jüngere Kinder und weitere Freistellung für Leitungstätigkeit – ergeben. Die restlichen Stellen – auch geförderte Stellen – sind im Bereich der Verwaltung verortet. Die neuen Stellen begründen sich aus der Zunahme des Aufgabenumfangs und der wachsenden Komplexität der Fachaufgaben, zum Beispiel im Bereich Tiefbau durch die Planung und Umsetzung des Beleuchtungskonzepts. Infolge der Übernahme eines Schulstandortes vom Landratsamt wurde eine Hausmeisterstelle im Bereich der Grundschulen neu aufgenommen. Im Bereich der Feuerwehr erfolgte die Einrichtung einer Vorhaltestelle für die zeitlich befristete Versetzung eines Mitarbeiters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Auch die allgemeinen Tariferhöhungen und Entgeltanpassungen fanden Berücksichtigung bei der Personalkostenplanung.
Die Kreisumlage, als wichtige Ausgabeposition, wurde mit 16.818.300 € in den Haushalt eingestellt. Das entspricht dem Ansatz, der uns von der Kreisverwaltung mitgeteilt wurde. Der Hebesatz wurde auf 36,43 % erhöht. Damit ergibt sich eine Steigerung um 1.582.700 € vom Haushaltsjahr 2019 zum Haushaltsjahr 2020.

Sehr geehrte Stadträte,
die sowohl im Stadtrat als auch im Kreistag vertreten sind, ich bitte Sie um Unterstützung, dass der Hebesatz der Kreisumlage nicht auf das oben angegebene Niveau erhöht wird. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 sinken die Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand um 442.200 €. Die Ausgabenerhöhung in der Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse – in Höhe von 981.200 € resultiert vor allem aus den Zuschüssen an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen, da die Landeszuschüsse für die beitragsfreien Kita-Jahre weitergeleitet werden (da steht eine Landeseinnahme dagegen), aber auch insgesamt ein höherer Zuschussbedarf für die Betreibung der Kindergärten besteht. Auch die Ortsteilräte erhalten weiterhin ihre Zuschüsse von 5,09 € je Einwohner und können damit Projekte und kleinere Investitionen planen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie die Jahre vorher hält auch der vorliegende Haushaltsentwurf 2020 wieder vielfältige Zuschüsse und Unterstützungen für Vereine und Verbände bereit. Dies entspricht auch Ihren Anregungen und Forderungen, die Sie und Ihre Vorgänger in den vergangenen Jahren im Rahmen der Haushaltsdiskussion äußerten. Es ist uns gemeinsam klar, dass die Stadt Gotha ohne das ehrenamtliche Engagement vieler Bürger im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich nur halb so lebenswert ist.

Die Schwerpunkte des kommenden Jahres sind:

Theaterverein „art der stadt“ wird weiter bezuschusst: Jahresprojekte (Komplementärförderung durch das Land) in Höhe von 20.000 € und Ausreichung einer institutionellen Förderung für die Miete der Proberäume, der eigenen Bühne und für die Verwaltungsräume in Höhe von 26.300 €.

Sportvereine der Stadt Gotha werden durch die Stadtwerke Sportstiftung Gotha für Einzelprojekte finanziell unterstützt. Dafür mein herzlicher Dank. Aber sie erhalten auch wie in den vorherigen Jahren Haushaltsmittel für die eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Sozialgebäude in Höhe von 54 T€.

Auch das soziale Engagement wird weiterhin unterstützt. Hier sind zum Beispiel folgende Finanzmittel eingestellt: 24.400 € für die Seniorenarbeit, 5 T€ für die Freiwilligenagentur der Diakonie, 2.500 € Zuschuss für L´amitie sowie 35 T€ für das Frauenhaus. Das Mehrgenerationenhaus erhält 9.200 € Finanzmittel und 800 € Sachkostenzuschuss.

Wie in den Jahren vorher möchte ich darauf verweisen, dass wir alles tun, damit wir in den so genannten freiwilligen Leistungen weiter leistungsfähig bleiben. Sie wissen aber auch, dass wir Pflichtaufgaben zu leisten haben (und dies auch in vollem Umfang tun). Und Sie wissen, dass der Stadtrat das Haushaltsoptimierungskonzept diskutiert und beschlossen hat und dass dieses Konzept Richtschnur unseres Handelns ist. Im Vorbericht zum Haushalt sind die Ergebnisse des Jahres 2019 dargestellt. Und eines ist klar, dass wir dies alles nur leisten können, wenn der Haushalt straff geplant wird, in der Haushaltsdurchführung Disziplin herrscht und wir unterjährig keine Einnahmeverluste zu tragen haben. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns gemeinsam – Verwaltung, Stadtrat, Bürger. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis und um Ihre Deckungsvorschläge, wenn Sie Änderungsanträge zum Haushalt, insbesondere bei den freiwilligen Leistungen, vorhaben. Wie eingangs erwähnt,  haben wir schon vieles berücksichtigt, was Sie in den vergangenen Jahren der Verwaltung aufgetragen haben.

Immerhin betragen unsere freiwilligen Leistungen 6.776.600 €. Das sind 8,65 Prozent des Verwaltungshaushaltes!
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2020  4.365.700 €. Dieser Betrag liegt über der Pflichtzuführung, d.h. den Ausgaben für Tilgung in Höhe von 2.600.000 € und diese zusätzlichen Mittel dienen für die dringend benötigten investiven Ausgaben.

2. Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 29.207.500  €. Neben der Tilgung von Krediten (i. H. v. 2.600.000 €)  werden die Finanzmittel fast ausschließlich für geförderte Maßnahmen verwendet, und wir setzen in 2020 und folgende Jahre unsere Schwerpunkte in der Bildungsinfrastruktur und im Bereich der Straßen und  Wege sowie der Straßenbeleuchtung. Da es sich hier um teilweise sehr große bauliche und auch kostenintensive Maßnahmen handelt, wurden diese im Haushaltsjahr 2019 bzw. 2020 begonnen und werden uns in den nächsten Haushaltsjahren begleiten.
Schwerpunkte des Vermögenshaushaltes:

Der Erwerb eines Einsatzleitwagens für die Freiwillige Feuerwehr Gotha-Siebleben in Höhe von 105 T€ gemäß des beschlossenen Feuerwehrkonzeptes.

Schwerpunktprojekt im Bereich der Bildungsinfrastruktur ist der Bau und die Ausstattung einer neuen Kindertageseinrichtung in Gotha-West mit 120 Plätzen (3,2 Mio. € in 2020 mit Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre, Gesamtvolumen 4.961.200 €). Hier erhalten wir Bundesmittel und werden somit monetär in Höhe von 1.799.747 € unterstützt.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen setzen wir – neben dem schon erwähnten Kita-Neubau – die Sanierung der Außenanlage in der Kita „August-Köhler-Kinderhaus“, Brunnenstraße mit insgesamt 210 T€ fort. Des Weiteren sollen im neuen Haushaltsjahr das Vordach des Christlichen Kinderhauses „Teeschlösschen“ (10 T€), ein Großspielgerät für die Außenanlage des Kindergartens „Bummi“ (30 T€), Rauchschutztüren (30 T€) und die Außenanlage des Kindergartens „Sternenzauber“ (100 T€) und die Planung des Brandschutzkonzeptes für die Integrative Kita Spohrstraße (15 T€) realisiert werden.

Schwerpunktprojekt im Bereich der schulischen Infrastruktur ist die Staatliche Regelschule „Conrad Ekhof“. In 2019 haben die Planungen für die energetische Sanierung, einschließlich barrierefreier Umbau und Akustikmaßnahmen am Schulgebäude und die Planungen der Sanierung der Turnhalle begonnen. Auch hier setzen wir ganz bewusst den Schwerpunkt in der Bildungsinfrastruktur in diesem Stadtteil und auf das Einwerben von Fördermitteln. Die Fördermittelanträge werden in den nächsten Tagen positiv beschieden. Wir werden insgesamt für das Schulgebäude 2.988.300 € (Realisierung in 2020 und 2021) sowie für die Sanierung der dazugehörigen Turnhalle insgesamt: 1.227.400 € (Realisierung in 2020 und 2021) zur Verfügung stellen.

Im Bereich der Grund- Regel- und Gemeinschaftsschulen erneuern wir die IT-Infrastruktur. Der Bund und die Länder haben ein Förderprogramm, Digitalpakt Schulen, auflegt, welches die Schulträger bei ihren Anstrengungen der weiteren Digitalisierung im Bildungsbereich unterstützen wird. Die Stadt Gotha erhält aus diesem Digitalpakt ca. 1,2 Millionen € und benötigt keine Eigenmittel (werden vom Land übernommen). Die Verwendung der Mittel ist bis 2024 abzuschließen. Es geht also darum, die Basisinfrastruktur zur Unterstützung von Lern- und Lehrprozessen an vernetzten Schulen zu schaffen, das heißt durchgehende LAN(kabelgebunden)- und WLAN(kabellos)-Vernetzung  des Schulgebäudes, das stabil und mit ausreichender Bandbreite versehen ist, damit alle Schüler und Lehrkräfte ein digitales Endgerät jederzeit entsprechend nutzen können. Erst nachrangig in der Förderung sind Mittel für Ausstattungsinvestitionen (digitale Arbeitsgeräte, mobile Endgeräte) einzusetzen. Zurzeit erarbeitet die Stadtverwaltung eine Bedarfsmatrix für jede Schule, daraus werden Jahresscheiben gebildet und im Änderungsantrag der Verwaltung zum Haushalt 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellt. Ein kommunaler Eigenanteil ist – wie erwähnt – nicht nötig, da das Land diesen übernimmt.

Im Stadtgebiet Gotha-West soll als Ersatz des alten Skaterplatzes, auf dem nun der neue Kindergarten entsteht, eine neue Skater- und Bolzplatzfläche entstehen. Dies entspricht den Anregungen des Kinder- und Jugendforums und nimmt Bezug auf die große Anzahl der dort lebenden Kinder und Jugendlichen. Insgesamt wird diese Anlage, die zur Förderung beantragt ist, 780 T€ kosten (in 2020 500 T€ mit VE in Folgejahre). 

1.400.500 € werden für städtebauliche Maßnahmen gemäß der Thüringer Städtebauförderrichtlinien und hier insbesondere für die weitere statische Sicherung des Amtshauses (864 T€) aufgewendet, da dieses innerstädtische Areal in den kommenden Jahren von der Wohnungsbaugenossenschaft weiterentwickelt wird. Des Weiteren beginnen die Planungen für die Sanierung der Jugendherberge. 

Hinter den 570.000 € für den „Stadtumbau Ost“ verbergen sich diverse Rückbau-, Aufwertungs-, Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden in der Gothaer Innenstadt  wie Friedrichstraße 14 (300 T€), Hauptmarkt 32/Waidhaus (50 T€) und Jüdenstraße 11 – Spielhaus/Jugendherberge (220 T€), die im Besitz von privaten Dritten sind. Hier ist kein kommunaler Eigenanteil notwendig.    

9.537.500 € verausgaben wir in 2020 für Straßen, Wege, Plätze, Brücken, die auch in der mittelfristigen Finanzplanung weiterhin einen großen Schwerpunkt bilden.

Das sind unter anderem:

Der Beginn der Sanierungsarbeiten des Hauptmarktes Gotha. Insgesamt wird diese grundlegende und denkmalpflegerische Umgestaltung 8.761.737 € kosten zuzüglich der nicht förderfähigen Kosten in Höhe von 500 T€. In diese Sanierung haben wir auch die denkmalpflegerische Sanierung und Restaurierung der Brunnenanlagen des Hauptmarktes (Wasserkunst und Schellenbrunnen) in Höhe von 367.100 € eingeordnet, so dass sich der Hauptmarkt am Ende seiner Sanierung tatsächlich in ein Kleinod und Begegnungszentrum der Stadt Gotha verwandelt.

349 T€ sind für die allgemeine Straßensanierung eingestellt. Auch hier stellen wir wieder für die Oberflächensanierung ausgewählter Straßen Förderanträge beim Land.

Den Anger im Ortsteil Gotha-Sundhausen zu einem Begegnungsort mit Mehrfachnutzung auszubauen ist Ziel der Jahre 2020/2021. Die ersten Schritte, die Errichtung des „Grünen Angers“, ein Erlebnisspielplatz im Ortsteil Gotha-Sundhausen (Gesamtvolumen: 428 T€) und die Oberflächensanierung des Schulhofes der Grundschule haben wir erfolgreich absolviert. Wir wollen in diesem zentralen Bereich des Dorfes die Sanierung fortführen: die Platzsanierung „Anger“ mit zukünftiger Mehrfachnutzung – Kosten gesamt 620 T€.

Grund für den Erlass des Nachtragshaushaltes 2019 war neben der Investition in die Straßenbeleuchtung die Sanierung des 3. Teilabschnitts der Friedrichstraße, insbesondere der beidseitigen Gehwege von der Justus-Perthes-Straße bis zur Mozartstraße (Kosten gesamt: 2.722.000 €). In 2020 werden die Gehwege zeitgleich mit der Fahrbahn erneuert. Die Fahrbahnerneuerung erfolgt gemeinsam mit allen Versorgungsträgern und der Thüringer Wald- und Straßenbahn.
Weitere große Tiefbaumaßnahmen, die wir insbesondere wieder gemeinsam mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband und den anderen Versorgungsträgern realisieren wollen, sind die Sanierung der Gallettisstraße (gesamt: 1.814.000 €) und im Anschluss die Straße „Am Kindleber Feld“ (gesamt: 2.196.900 €). Auch diese Maßnahmen werden durch Fördermittel des Freistaates unterstützt und sind als Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt finanziell abgesichert. Die Sanierungen beider Straßen und der dazugehörigen Nebenanlagen im traditionsreichen Gewerbe- und Industriegebiet Gotha-Ost sind Wirtschaftsförderung im besten Sinne. Für die Fußwege stehen 70 T€ zur Verfügung. Sukzessive bauen wir die Bushaltestellen barrierefrei um; in 2020 sind es vier Stück.    

Die energieeffiziente Umrüstung unserer Straßenbeleuchtung ist eine der wichtigsten Aufgaben in unserer Stadt in den nächsten drei Jahren. Für die Realisierung diese Maßnahme wurde in 2019 eine 1. Nachtragshaushaltssatzung und in diesem Zusammenhang das Stadtleuchtenkonzept vom Stadtrat beschlossen. Insgesamt 6.757.100 € werden wir für Energieeffizienz und Erneuerung bereitstellen. Bei dieser Maßnahme werden wir durch EFRE-Fördermittel finanziell unterstützt.

Die Wasserläufe bleiben ebenfalls im Fokus der Haushaltsmittel. Für den ersten Bauabschnitt der Sanierung des Wiegwassergewölbes stehen 806 T€ zur Verfügung. Daneben wurde ein erneuter Förderantrag (beim ersten Förderantrag waren wir nicht erfolgreich) zur Sanierung des Aquariums gestellt (Kosten der Maßnahme 60 T€) und wir beauftragen eine Studie zum Wasserzulauf des Goldfischteiches (7.500 €), denn die Wasserbereitstellung ist zwingende Voraussetzung für die weitere Sanierung.

Für die Wiederaufforstung des geschädigten Stadtwaldes – Boxberg und Waldstück im Ortsteil Siebleben – beantragen wir Fördermittel. Mit 55.300 € im Haushalt veranschlagtem Gesamtvolumen gehen wir einen ersten größeren Schritt, um den nachhaltigen Umbau unseres Waldes voranzutreiben.   

Weitere, nichtgeförderte, investive Maßnahmen sind:

Für die Datenverarbeitung der Stadtverwaltung Gotha konnten im kommenden Jahr 182 T€ eingestellt werden, damit setzen wir den Erneuerungsprozess, den wir 2015 begonnen haben, auch in 2020 fort. Hier haben wir auch in künftigen Jahren noch hohen Investitionsbedarf.

Der Kinder- und Jugendtreff „Zelle“ erhält eine Einfriedung (20 T€), die wir im Zuge des Kindergartenneubaus mit realisieren werden. Damit verfügt diese Jugendeinrichtung über ein abgezäuntes Gelände, in welchem ohne Sicherheitsbedenken bezüglich des Straßenverkehrs gespielt und sich aufgehalten werden kann.

Der Marineclub Gotha, dessen sportliches Zuhause auf dem Seebergsportplatz ist, wird mit einem investiven Zuschuss in Höhe von 90 T€ für die Errichtung einer Mehrzweckhalle (Sportförderung) unterstützt.

Die Neupflanzungen von Stadtbäumen und die Erarbeitung eines Stadtbaumkonzeptes sind als Ausgaben im Gartenamt, aber auch objektbezogen in anderen Bereichen veranschlagt.     

Auf dem Hauptfriedhof entstehen neue Gräberfelder in Höhe von 200 T€. Wir führen das Konzept der Erneuerung fort und stellen die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung.

Der Hauseingang des Frauenhauses wird saniert (10 T€).

Ebenso erfährt das Dach des Nebengebäudes des Vereinshauses „Vier-Jahreszeiten“ im Ortsteil Gotha-Siebleben eine Sanierung (10 T€).

Der Investitionszuschuss für den Wasser- und Abwasserzweckverband wird gemäß dessen Wirtschaftsplan und den damit einhergegangenen Abstimmungen mit unseren Straßenbaumaßnahmen jährlich 290 T€ betragen.

Soviel zu den Grundaussagen des Haushaltsentwurfs 2020.

Die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Städtischen Unternehmen werden – wie schon in den Vorjahren – in einem separaten Teil zusammengefasst. Da noch nicht alle Unternehmen ihre Wirtschaftspläne im Aufsichtsrat behandelt haben, erhalten Sie den Teil II rechtzeitig vor Beschlussfassung zum Haushalt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Stadträte,

mit der heutigen Einbringung des Haushaltes 2020 in den Stadtrat ist nunmehr eine ausführliche Behandlung des vorliegenden Werks möglich.

Ab morgen (26.09.2019) bis zum 01.10.2019 werden alle Ausschüsse den Haushaltsplanentwurf beraten. Ich bitte um Teilnahme. Insbesondere bitte ich um Vertretung erkrankter oder entschuldigter Stadträte. 

Bis zur 2. Lesung, die auf den 30. Oktober 2019 terminiert ist, können sich die Fraktionen eingehend mit den Unterlagen befassen. Gern stehe ich für Rückfragen und Beratungen in den Fraktionen zur Verfügung. Ich komme gern zu Ihnen.

Die Beschlussfassung über den Haushalt erfolgt am 4. Dezember 2019, nach den vorangegangenen Beratungen der Ausschüsse zu den Änderungsanträgen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, den vorliegenden Haushaltsentwurf 2020 zur Beratung in die Ausschüsse zu verweisen.

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