Katzenschutzverordnung gilt in Waltershausen

Die Katzenschutzverordnung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes wird auf das Gebiet der Stadt Waltershausen mit ihren Ortsteilen Fischbach, Langenhain, Schmerbach, Schnepfenthal, Schwarzhausen, Wahlwinkel und Winterstein erweitert. Somit gilt die Katzenschutzverordnung jetzt für die Verwaltungsgemeinschaft „Apfelstädtaue“ und das Gebiet der Stadt Waltershausen. Danach sind die Halter von Hauskatzen, die unkontrollierten Ausgang haben, zur Kastration bzw. Sterilisation ihrer Tiere verpflichtet. Als Halter gelten auch Personen, die Katzen regelmäßig füttern bzw. anfüttern. Zusätzlich gilt die Auflage, dass Freigänger gechipt und registriert werden müssen. Hintergrund der Verordnung ist das Ansinnen, die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen und damit verbunden die Verbreitung von Leid und Tierkrankheiten zu minimieren.
Der Volltext ist am 1. August im Amtsblatt des Landkreises erschienen. Die Regelung trat am 2. August in Kraft.

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