Dienstag, Januar 7, 2025

Hohenkirchen: Sonne sorgt für falsches Grün

Hohenkirchen (Landkreis Gotha) (ots) – Am Freitag um 16.10 Uhr fuhr eine 57-jährige Toyota-Fahrerin aus Richtung Hohenkirchen auf die B247 in Richtung Gotha auf, ohne die vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge auf der Bundesstraße zu beachten, da sie für sich Grün an der Ampelanlage wahrgenommen hatte. Tatsächlich war die Ampelanlage baustellenbedingt jedoch ausgeschaltet und die Vorfahrt per Verkehrszeichen geregelt. Die Toyota-Fahrerin machte das einfallende Sonnenlicht für ihre fehlerhafte Wahrnehmung verantwortlich, wodurch die Ampel Grün gezeigt haben soll. Ein aus Richtung Gotha nahender 53-jähriger Audi-Fahrer konnte den Unfall nicht mehr vermeiden und es kam zum Zusammenstoß in Folge dessen der Audi vor das Motorrad eines 56-jährigen BMW-Fahrers geschleudert wurde. Alle Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Zwei Personen wurden mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser eingeliefert und konnten diese jedoch leicht verletzt wieder verlassen. Durch die Unfallaufnahme entstand erheblicher Rückstau. Gegen 18.00 Uhr war die Bundesstraße dann wieder frei befahrbar. (ms)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Inspektionsdienst Gotha
Telefon: 03621/781124
E-Mail: dsl.gotha.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.