Thüringen – „Hundstage bringen Hitzewelle“, so wird die Wetterprognose für die kommende Zeit angekündigt. Das lädt viele zum Baden ein. Doch nicht überall kann man einfach ins frische Nass springen. Die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) weist ausdrücklich auf die Einhaltung der Badeverbote und die Regeln in den Schutzzonen an Trinkwassertalsperren hin.
Die TFW kündigt verstärkte Kontrollen an, die in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden und Polizeistellen an Trinkwassertalsperren durchgeführt werden. Verstöße werden gemäß der jeweiligen Thüringer Wasserschutzgebietsverordnung mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet.
Die Regeln der Schutzzonen haben Vorrang vor dem Badevergnügen. In der Schutzzone I, die die Wasserflächen und den gesamten Uferstreifen in etwa 100 Meter Breite umfasst, sind jegliches Betreten außerhalb von Wegen, das Lagern, Grillen sowie das Baden und Wassersport aller Art verboten. Auch Pferdebesitzer und Hundehalter dürfen ihre Tiere nicht am Stausee tränken oder baden lassen. All das gefährdet die hohe Qualität des Wassers, was später zu Trinkwasser aufbereitet werden soll und aus dem Wasserhahn fließt.
Folgende Talsperren dienen in Thüringen der Trinkwasserversorgung und unterliegen diesem Schutzstatus:
• Ohra
• Leibis/Lichte
• Schönbrunn
• Scheibe-Alsbach
• Neustadt
• Schmalwasser
• Tambach-Dietharz
• Erletor
An den Brauchwassertalsperren im Freistaat gilt das sogenannte Recht auf Gemeingebrauch, dass das Baden ermöglicht. Das Baden in den Brauchwassertalsperren erfolgt auf eigene Gefahr. Zum Teil gibt es auch offiziell angelegte Badestellen. Gefahren lauern im Bereich der Betriebsanlagen, weshalb dort Badeverbot herrscht. Dazu gehören Pegel, Mauern, Dämme und Betriebsgelände.
Auf der Liste der Badegewässer stehen auch Stauanlagen der TFW:
• Talsperre Zeulenroda
• Talsperre Lütsche
• Talsperre Ratscher