Erfurt (ots) – Bereits am Montag kontrollierten Bundespolizisten einen 30-jährigen albanischen Staatsangehörigen im Erfurter Hauptbahnhof. Der dabei von dem Mann vorgelegte Ausweis erwies sich bei näherer Betrachtung als Fälschung. Nachdem die wahre Identität des 30-Jährigen festgestellt war, kam zudem heraus, dass für diesen eine Einreisesperre vorlag. Gegen den Mann leiteten die Beamten Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und wegen Urkundenfälschung ein. In einem sogenannten beschleunigten Strafverfahren wurde der Albaner gestern vom Erfurter Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Darüber hinaus erhielt er die Aufforderung zur Ausreise aus dem Bundesgebiet.
Hintergrund: Das beschleunigte Strafverfahren ermöglicht im Unterschied zum „Normalverfahren“ die schnelle Aburteilung in einer sofortigen Verhandlung. Ziel der Regelung ist es, bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage, die Strafe der Tat möglichst „auf dem Fuße folgen“ zu lassen.
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