Sonntag, November 24, 2024
Stadt Gotha

Rotarier setzen bewährte Tradition fort: Finanzielle Unterstützung für Ferienfreizeit

Auch in diesem Jahr ermöglicht der Rotary-Club Gotha mit einer Spende in Höhe von 3.000 € eine Ferienfreizeit für 24 Kinder in der Zeit vom 08.07. – 12.07.2019.

Am Montag, dem 08.07.2019 geht es los, mit dem Bus fahren die Kinder und ihre Betreuer zum Waldhof Finsterbergen. Wochen vorher wurde bereits mit der Programmplanung begonnen, immer hoffend, dass auch das Wetter mitspielt. Aber natürlich haben die Betreuer/Innen aus den Kinder- und Jugendtreffs „Zelle“ und Sundhausen auch für mögliches Schlechtwetter vorgesorgt.

Durch die Lage des Waldhofes ergeben sich viele Möglichkeiten für erlebnisreiche aber auch erholsame Tage mit vielen interessanten und abenteuerlichen Aktivitäten. Auf dem Gelände der Einrichtung können die Teilnehmer ihr Können an der Kletterwand oder im Bogenschießen aber auch im Niedrigseilgarten unter Beweis stellen. Badbesuche und Wanderungen stehen ebenfalls auf dem Programm.

Seit 2014 unterstützt der Rotary-Club Gotha jährlich die städtische Kinder- und Jugendarbeit Gotha mit Spenden für die Durchführung von Ferienfreizeiten. Ihr Ziel ist die Förderung sozialer Projekte in der Stadt Gotha aber auch über deren Grenzen hinaus.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.