Freitag, November 22, 2024
BlaulichtmeldungenLPI Gotha

Gotha: Erneut ein Peugeot gestohlen

Gotha(ots) – Heute Nacht entwendeten Unbekannte erneut einen Pkw Peugeot. Der dunkelblaue Kombi mit Gothaer (GTH-) Kennzeichen war in der Carl-von-Ossietzky-Straße am Fahrbahnrand abgestellt. Auf unbekannte Weise wurde der Pkw gestohlen, die Schlüssel befinden sich noch in Besitz des rechtmäßigen Eigentümers. Der Sachschaden wird auf 11.000 Euro geschätzt.

Die Tatzeit liegt zwischen 20:00 Uhr gestern Abend und 06:45 Uhr heute Morgen. Hinweise zur Tat oder zum Verbleib des Fahrzeuges nimmt die Kriminalpolizei Gotha, Tel. 03621/781424, Hinweis-Nr. 0155524/2019 entgegen.

Dies ist bereits der vierte Pkw Peugeot, der in der vergangenen Woche im Stadtbereich Gotha entwendet wurde. Bei allen vier Fahrzeugen handelt es sich um einen Pkw des Herstellers „Peugeot“, Fahrzeugtyp „508“. Ein Zusammenhang zwischen den Taten wird angenommen, die Kriminalpolizei ermittelt. Die Bevölkerung und insbesondere Fahrzeugbesitzer eines solchen Pkw Typ „Peugeot 508“ werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. (jk)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621/781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.