Sonntag, Januar 5, 2025

Blumenschmuck für die Gothaer Innenstadt

Auch in diesem Jahr soll das Stadtbild wieder mit Blumen verschönert werden, dabei wird besonders die Innenstadt geschmückt. Zusätzlich zu den zahlreichen Sommerblumenbepflanzungen an der Wasserkunst und in den Blumenkübeln an exponierten Punkten werden weitere Behälter mit Palmen sowie Blumensäulen und –kugeln, bepflanzt mit leuchtend roten Pelargonien aufgestellt. Oberbürgermeister Knut Kreuch dankte heute im Rahmen einer Pressekonferenz den zahlreichen Sponsoren für ihr Engagement 

Für die Finanzierung des Pelargonien Blumenschmucks wurde wieder erfolgreich ein Sponsorenaufruf gestartet. Sieben Unternehmen und ein Bürger haben mit ihrer Spende geholfen, den Sommer in der Innenstadt Blumenschmuck bunt zu gestalten. Beteiligt haben sich: 

•    VR Bank Westthüringen e.G., Mühlhausen
•    Autohaus Rainer Seyfarth GmbH & Co. KG, Gotha
•    Stadtwirtschaft Gotha GmbH, Gotha
•    Baugesellschaft Gotha mbH, Gotha
•    Eurovia Verkehrsbau Union GmbH, Umpferstedt
•    Stadtwerke Gotha, 
•    Automobile am Mönchhof GmbH, Gotha

Insgesamt wurden von den Sponsoren rd. 3.300 € an die Stadt übergeben, für jede der Blumensäulen 470 €. 

Die Pelargoniensäulen und -kugeln werden den Hauptmarkt und den Neumarkt zieren und mit einem Schild mit den Kontaktdaten und Firmenlogos für die Spender werben. 

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.