Zur letzten Sitzung der Wahlperiode 2014-2019 diskutieren die Kreistagsmitglieder am Mittwoch, 26. Mai, nochmals wesentliche Weichenstellungen für die Entwicklung des Landkreises. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 18 Uhr.
Ergänzung des Nahverkehrsplans um Pilotprojekt
Eine bessere Anbindung des Gewerbegebietes Ohrdruf und des Berghotels in Friedrichroda an öffentliche Verkehrsmittel soll eine von Landrat Onno Eckert vorgelegte Ergänzung des Nahverkehrsplanes 2017-20121 mit sich bringen. Als Pilotprojekt im Sinne der Wirtschaftsförderung wird die Linie 860 (Gotha-Ohrdruf-Oberhof) an Samstagen um drei Fahrtenpaare und an Sonntagen um eine Fahrt erweitert, um den Angestellten der dortigen Unternehmen auch zu Wochenend-Schichtzeiten die Nutzung der Buslinie zu ermöglichen. In Kraft treten soll die Änderung nach den Sommerferien.
Verändert werden soll zudem die Linienführung 844 von Finsterbergen über Friedrichroda zum Bahnhof Reinhardsbrunn, sobald die vom Eigentümer geplante Bushaltestelle am AHORN-Berghotel, dem größten Beherbergungsbetrieb Thüringens, fertig gestellt ist. Vor allem den Hotelgästen soll mit sechs Fahrtenpaaren täglich ein attraktives Angebot zur An- und Abreise sowie zur Nutzung von Bus und Bahn während des Aufenthaltes ermöglicht werden. Trägt der Kreistag beide Änderungen mit, steigt das Fahrplanvolumen um rund 17.000 Fahrplankilometer jährlich, wobei der Landkreis mit zusätzlichen Aufwendungen von rund 30.000 Euro p. a. rechnet.
Positionierung zur begehrten Landgemeinde Georgenthal
Das Landesverwaltungsamt hat den Landkreis Gotha um eine Stellungnahme zu der begehrten Bildung einer Landgemeinde Georgenthal gebeten. Diese Positionierung soll auf einem Kreistagsbeschluss fußen. Dessen Vorlage sieht die Bildung einer Landgemeinde nicht durch Gründe des öffentlichen Wohls gerechtfertigt. Dafür sind vor allem raumplanerische Aspekte maßgeblich: Ohne die Beteiligung Tambach-Dietharz´ und Herrenhofs wird dem beantragten Gebilde aus dem heutigen Leinatal sowie den Gemeinden Georgenthal, Hohenkirchen und Petriroda keine Funktion eines Grundzentrums beigemessen werden können, während ringsum Ohrdruf, Tambach-Dietharz und Friedrichroda ihrerseits eine im Landesentwicklungsplan verbriefte Funktion als Grundzentrum bereits aufweisen können. Zudem, so führt die Vorlage aus, verfehle das derzeit beantragte Konstrukt die vom Land gesetzte Zielvorgabe von 6.000 Einwohnern im Jahr 2035.
Abfallwirtschaftskonzept und Gelbe Tonne
Zur Entscheidung steht auch die Fortschreibung des Abfallwirtschaftkonzepts für die Jahre 2019-2024 an. Es dient als Planungsinstrument, um die unterschiedlichen Abfallarten rechtskonform und wirtschaftlich zu entsorgen und zu verwerten. Als Neuerung ist unter anderem die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit durch Einführung einer App geplant. Darüber hinaus soll an bewährten Anreizen zur Abfalltrennung und -vermeidung festgehalten werden. Nicht im Abfallkonzept, sondern per separatem Beschluss soll die Einführung der Gelben Tonne für die Leichtverpackungen durchgesetzt werden. Hierfür zuständig ist der Systembetreiber, das Duale System Deutschland, der aber vom Landkreis per Rahmenvorgabe auf den Einsatz von Sack oder Tonne in seinem Gebiet festgelegt werden kann.
E-Government und Anpassung der Hauptsatzung
Zur Einführung von elektronischen Verwaltungsleistungen (E-Government) ist ein digitales Dokumentenmangement-System unerlässlich. Das soll mithilfe externer Kompetenz im Landratsamt Gotha eingeführt werden. Erster Schritt hierzu ist der Beitritt des Landkreises Gotha zum Zweckverband KISA – Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen. Der Zweckverband im Nachbar-Freistaat besitzt das nötige Know-How und entsprechende Lösungen, die auch mit Fachanwendungen in Thüringer Landesbehörden kompatibel sind. Darüber hinaus kann KISA auch als zentraler Beschaffer für Leistungen Dritter agieren. Eine vergleichbare Struktur ist in Thüringen nicht vorhanden.
Infolge der zahlreichen Gemeindeneugliederungen dieses und des vergangenen Jahres ist die Anpassung der Hauptsatzung, hier in der Aufzählung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, notwendig.