Arbeitsagentur unterstützt Firmen bei beruflicher Qualifikation ihrer Mitarbeiter
Ein aktueller Blick auf den Arbeitsmarkt zeigt, dass Unternehmen händeringend Fachkräfte suchen. Woher aber nehmen, wenn der Markt in einigen Bereichen nahezu leergefegt ist? Manchmal ist die dringend benötigte Fachkraft bereits im Unternehmen aktiv. Was ihr noch fehlt ist eine entsprechende Qualifizierung oder Weiterbildung. Hier unterstützt die Agentur für Arbeit Gotha die Firmen durch das neue Qualifizierungschancengesetz. Dieses ist seit Beginn dieses Jahres in Kraft und ermöglich finanzielle Unterstützung der Betriebe, wenn sie Mitarbeiter beruflich qualifizieren.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz können die Weiterbildungskosten für Beschäftigte ganz oder teilweise übernommen werden. Zusätzlich kann ein Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt werden, wenn für den Zeitraum der Qualifizierung im Unternehmen ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird. Gefördert werden Mitarbeiter unabhängig von ihrer Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Die Betriebsgröße des Unternehmens ist entscheidend für die jeweilige Förderhöhe. So zahlen kleine Firmen einen deutlich geringeren Eigenanteil als Großbetriebe. Bei Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sowie bei Weiterbildungen von über 45-jährigen oder schwerbehinderten Beschäftigten entfällt in der Regel der Eigenanteil der Firma und die Förderung erfolgt komplett durch die Arbeitsagentur.
„Gefördert werden insbesondere Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Die Weiterbildung erfolgt bei einem zertifizierten Träger und sichert damit sowohl den Erfolg als auch die Qualität der Weiterbildung. Unternehmen sollten nicht nur in Maschinen und Anlagen, sondern auch in ihre Mitarbeiter investieren. Die Investition in berufliche Weiterbildung zahlt sich auf jeden Fall für die Firmen aus“, ist sich Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha sicher.
Unternehmen, die sich über die neuen Fördermöglichkeiten informieren wollen, steht der persönliche Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Gotha zur Verfügung. Gemeinsam mit den Firmen entwickeln die Mitarbeiter der Arbeitsagentur Strategien, wie und welche Beschäftigten qualifiziert und weiterentwickelt werden können. Den Arbeitgeber-Service erreichen Unternehmen auch per E-Mail unter
Gotha.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de oder
Muehlhausen.142-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de