Verkehrsinformation: Radrennen und Kinderfest, Schlossparklauf

Radrennen und Kinderfest
Am 10.05.2019 finden in Gotha-West eine Radrenn-Veranstaltung und ein Kinderfest statt. Aufgrund der o. g. Radveranstaltung kommt es zu Einschränkungen im ruhenden und fließenden Verkehr. Ab 
12 Uhr ist die Strecke Marianne-Brandt-Straße – Am Wiegwasser – An der Goth – Am Schafrasen für den ruhenden Verkehr (Halteverbot) und von 13-20 Uhr für den fließenden Verkehr voll gesperrt. Für das gleichzeitig in der Werner-Sylten-Straße stattfindende Kinderfest ist die Werner-Sylten-Straße zwischen Von-Zach-Straße und Ein-/Ausfahrt Etagenparkplatz ab 13 Uhr für den fließenden Verkehr voll gesperrt.

Schlossparklauf 2019
Für die Durchführung des Schlossparklaufes am 12.05.2019 werden Puschkinallee – Schlossplatz – Parkallee zwischen Lindenauallee und Jägerstraße in der Zeit 6 Uhr bis 18 Uhr für den fließenden Verkehr voll gesperrt und das Parken auf dem östlichen und westlichen Parkplatz am Herzoglichen Museum wird für die Zeit der Veranstaltung aufgehoben. Die Laufstrecke im Bereich Lindenauallee – Friedrich-Jacobs-Straße wird temporär für Veranstaltungszeiten der Läufe für den fließenden Verkehr voll gesperrt.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.