Mit Alkohol und Drogen aus dem Verkehr gezogen

Landkreis Gotha (ots) – Gestern Nachmittag stoppte die Polizei in der Heinrich-Schwerdt-Straße in Waltershausen einen Radfahrer zur allgemeinen Verkehrskontrolle. Der 45-Jährige roch stark nach Alkohol, ein Test ergab einen Wert von 1,61 Promille. Im Krankenhaus wurde eine Blutentnahme durchgeführt.

In der Weimarer Straße in Gotha kontrollierte die Polizei einen Fiat. Der 32-jährige Fahrer führte einen Drogentest durch, dieser zeigte ein positives Ergebnis. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Mann zur Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht.

Heute Nachmittag wurde in der Franz-Mehring-Straße in Waltershausen ein Renault angehalten. Ein Drogentest mit dem 33-jährige Fahrzeugführer reagierte positiv auf sämtliche Drogenarten. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und im Krankenhaus eine Blutentnahme durchgeführt. Da bereits eine Einziehung der Fahrerlaubnis gegen den 33-Jährigen vorlag, beschlagnahmten die Beamten den Führerschein des Mannes. (jk)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621/781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.