Mit Günter Hebestreit geht Anfang Mai einer der härtesten Verfechter des Straßenverkehrsrechtes in Pension. Der 65-Jährige leitete seit 1992 das Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde im Straßen-verkehrsamt des Landratsamtes Gotha. Seither hat er mit ungezählten verkehrsrechtlichen Anordnungen dafür gesorgt, dass entlang der Straßen der Region so viele Verkehrszeichen wie nötig, aber nicht so viele wie möglich angebracht sind.
„Verkehrsrecht muss man leben, nicht machen“, ist die Devise des scheidenden Beamten. Mehrere Tausend Schilder und Markierungen sind von der ordnenden Hand seit den 1990-er Jahren entfernt worden. „Wo bereits eine durchgezogene Linie auf dem Asphalt existiert, braucht es keine zusätzliche Beschilderung eines Überholverbotes“, sagt Hebestreit und weiß, dass er sich mit der strikten Auslegung der Straßenverkehrsordnung nicht überall beliebt machte.
„Das Aufstellen von zusätzlichen Verkehrszeichen gaukelt oftmals eine Sicherheit vor, die in der Praxis nicht gegeben ist“, weiß er aus 27-jähriger Erfahrung. Bei emotional diskutierten Themen wie erwünschten Tempo-30-Zonen oder begehrten Verkehrsanlagen an schwierigen Stellen war er oft der Einzige, der inhaltlich dagegen halten konnte – und das aus fachlicher Sicht auch musste. Die Hintergründe des Verkehrsrechtes erläuterte Hebestreit gern und oft in den Sitzungen der Städte- und Gemeinderäte, leistete so zusätzliche Überzeugungsarbeit neben dem üblichen Dienst im Amt. Konsequenterweise widmete er dem Bestand der verbliebenen Verkehrszeichen umso mehr Aufmerksamkeit: Regelmäßig wurden die Beschilderungen geprüft – auch bei Nacht auf die reflektierende Wirkung – und mit der Deutschen Bahn an allen Übergängen auf den Straßen nach dem Rechten geschaut.
Die so genannten Nachtverkehrsschauen waren sogar dem MDR einen Fernsehbeitrag wert. Weniger Aufsehen hingegen erregten die alltäglichen, nicht minder wichtigen Vorgänge, den er sich mit dem fünfköpfigen Team zu widmen hatte: die Erteilung von Genehmigungen für Gefahrguttransporte, Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot oder Befreiungen von der Helm- und Gurtpflicht zählen ebenso darunter wie die Ausstellung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte oder die Genehmigung zur Durchführung von Personen-beförderungen per Taxi.
Als verdienter Pensionär will Günter Hebestreit aber nicht vollends vom Verkehrsrecht lassen: In der Kreisverkehrswacht wird er sich auch weiterhin ehrenamtlich einbringen. Die restliche Freizeit, so sie nicht Familie und Enkelkind vorbehalten ist, widmet er dem Verein zur Förderung vermitativer Abfallverwertung und Humusproduktion e.V. – oder kurz: dem Tambach-Dietharzer Wurmverein. Die Gemeinschaft betreibt eine Anlage zur Bioabfallverwertung, in der Millionen Würmer Bioabfälle in Humus verwandeln, der wiederum als Dünger für die Gartenanbau dient.