Ortsteil der Stadt Gotha – Sundhausen
Die nächste Einwohnerversammlung gemäß §15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet im Ortsteil Gotha-Sundhausen zu nachfolgendem Termin statt:
Ortsteil Gotha-Sundhausen,
Montag, den 15.04.2014, 18 Uhr
in der Turnhalle der GS „Erich Kästner“
Tagesordnung:
1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten, insbesondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend
2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger
Einwohner des jeweiligen Ortsteils können Anfragen bis spätestens Freitag, den 05.04.2019 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Abt. 012, Hauptmarkt 1, Rathaus, 99867 Gotha einreichen.
Anfragen können auch per E-Mail an ortsteile@gotha.de oder per Fax an 03621/ 222-409 gesandt werden.
Ortsteil der Stadt Gotha – Boilstädt
Die nächste Einwohnerversammlung gemäß §15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet im Ortsteil Gotha- Boilstädt zu nachfolgendem Termin statt:
Ortsteil Gotha-Boilstädt,
Dienstag, den 26.03.2019, 18 Uhr
im Gasthaus „Zum Wiesengrund“
Tagesordnung:
1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten, insbesondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend
2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger
Einwohner des jeweiligen Ortsteils können Anfragen bis spätestens Freitag, den 15.03.2019 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Abt. 012, Hauptmarkt 1, Rathaus, 99867 Gotha einreichen.
Anfragen können auch per E-Mail an ortsteile@gotha.de oder per Fax an 03621/ 222-409 gesandt werden.
Ortsteil der Stadt Gotha – Siebleben
Die nächste Einwohnerversammlung gemäß §15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet im Ortsteil Gotha-Siebleben zu nachfolgendem Termin statt:
Ortsteil Gotha-Siebleben,
Donnerstag, den 25.04.2019, 18 Uhr
in der Aula der Grundschule, Högernweg 8
Tagesordnung:
1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten, insbesondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend
2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger
Einwohner des jeweiligen Ortsteils können Anfragen bis spätestens Freitag, den 08.04.2019 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Abt. 012, Hauptmarkt 1, Rathaus, 99867 Gotha einreichen.
Anfragen können auch per E-Mail an ortsteile@gotha.de oder per Fax an 03621/222-409 gesandt werden.