Montag, November 25, 2024
Blaulichtmeldungen

Raubstraftat – Zeugen gesucht

Bad Tabarz – Landkreis Gotha (ots) – Am Samstag, den 19.01.2019 gegen 01:15 Uhr ereignete sich im Bereich der Böttchergasse in Bad Tabarz ein Handtaschenraub, in dessen Folge eine 66-jährige Frau schwer verletzt wurde. Der bislang unbekannte Täter lauerte der Frau in der wenig belebten Straße auf, schlug sie zu Boden und entriss ihr Tasche und Oberbekleidung. Anschließend flüchtete er in unbekannte Richtung. Eine Beschreibung zur Person oder Bekleidung des Unbekannten liegt nicht vor.

Die Polizei sucht Zeugen, die Angaben zum Tatgeschehen machen können oder die im Vorfeld verdächtige Personen wahrgenommen haben.

Ferner wird nach Zeugen gesucht, die im Bereich des Tatortes oder in der weiteren Umgebung Teile des eventuell zurückgelassenen oder entsorgten Beuteguts aufgefunden haben. Es handelt sich hierbei um eine blaue Jeansjacke mit Blumenmuster, einen karierten Stoffbeutel mit Katzenmotiv, ein schwarzes Mobiltelefon „Nokia“, eine blaue Brille sowie einen Schlüsselbund.

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Gotha unter der Nummer 03621/78-1423 oder -1424 unter der Hinweis-Nr. 0022880/2019 sowie jede andere Polizeidienststelle entgegen. (jk)

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.