In seiner gestrigen Sitzung hat der Gothaer Stadtrat mit einer „Teilfortschreibung des Schulnetzplanes“ beschlossen, die Staatliche Regelschule „Oststadt Gotha“ zu einer Thüringer Gemeinschaftsschule zu verändern. Zum 1. August 2019 wird eine Staatliche Gemeinschaftsschule mit den Klassenstufen 5 bis 10, ohne eigene gymnasiale Oberstufe, zweizügig errichtet. Das Landratsamt Gotha hat als Schulträger der gymnasialen Sekundarstufe in der Stadt Gotha die „Herzog-Ernst-Schule“ als kooperierendes Gymnasium benannt.
Bereits 2015 hatte die Schulleitung das Interesse an der Errichtung einer Gemeinschaftsschule bekundet und dieses im Jahr 2017 bekräftigt. Seitdem hat die Schulgemeinde an einem entsprechenden pädagogischen Konzept gearbeitet und dies dem Gothaer Stadtrat und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgestellt. In weiteren Schritten wurden alle Voraussetzungen geschaffen, damit die von der Regelschule „Oststadt Gotha“ gewünschte Entwicklung zur Gemeinschaftsschule inhaltlich und formal erfolgen kann.
Die derzeit im Raum stehende Mindestgröße von 260 Schülern für Gemeinschaftsschulen mit den Klassenstufen 5 bis 10, wird mit der entstehenden Gemeinschaftsschule erfüllt. Ab Klassenstufe 11 können die Schüler dann am kooperierenden Gymnasium weiterlernen und das Abitur erwerben. Grundsätzlich können Schüler der Thüringer Gemeinschaftsschule nach den Klassenstufen 4 bis 8 an ein Gymnasium wechseln.
Marlies Mikolajczak, die Beigeordnete der Stadt Gotha, freut sich über den Beschluss des Stadtrates und den damit möglichen Entwicklungsprozess der Schule: „Er trägt dazu bei, dass Schule den künftigen Anforderungen gewachsen ist und die Vielfalt der pädagogischen Konzepte an den Gothaer Schulen bereichert wird“.