Samstag, November 23, 2024
Ratgeber

Rauchen abgewöhnen – aber wie?

Maximalintervention ist beste Methode

Über 800 rauchende Patienten mit einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) oder chronischem Raucherhusten haben an der ATEMM-Studie* zur strukturierten Tabakentwöhnung teilgenommen. Durchgeführt wurde sie in Kooperation der AOK PLUS, der TU Chemnitz und der Berufsverbände der Pneumologen in Sachsen und Thüringen. Kernstück der Studie war das Programm „Rauchfrei durchatmen“, in dessen Rahmen in Deutschland erstmals eine evidenzbasierte und leitliniengerechte Tabakentwöhnungsbehandlung von der AOK PLUS vollumfänglich finanziert wurde. Das Tabakentwöhnungsprogramm wurde von 2013 bis Anfang 2018 in pneumologischen Facharztpraxen und bei Psychotherapeuten in Sachsen und Thüringen durchgeführt.

In Deutschland sterben pro Jahr rund 125.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. 80 bis 90 Prozent der chronischen Atemwegserkrankungen gehen auf das Inhalieren von Tabakrauch zurück. Tabakentzug gilt als eine der erfolgreichsten medizinischen Maßnahmen überhaupt zur Verbesserung der Gesundheit und zur Einsparung von Krankheitskosten. Insbesondere in der Behandlung der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung ist Tabakentwöhnung die effektivste Einzelmaßnahme, um das Fortschreiten der Erkrankung zu reduzieren. Sie wirkt sich positiv auf Symptomatik, Verlauf, Lungenfunktion und Mortalität aus. Am besten funktioniert die Tabakentwöhnung mit Verhaltenstherapie, Medikamenten und längerfristiger telefonischer Begleitung.

Im Rahmen des Programms „Rauchfrei durchatmen“ standen für die Teilnehmer nach einem ersten Arztgespräch mit Einschreibung jeweils ein Gruppenkurs mit drei Terminen – verteilt auf zwei bis drei Monate – und wenige Wochen danach ein zweites Arztgespräch auf dem Programm. Zwölf Monate lang wurden die Teilnehmer regelmäßig telefonisch durch Psychologen nachbetreut. Danach folgte ein drittes Arztgespräch. Im Rahmen des Modellprojektes übernahm die AOK PLUS zudem die Kosten für Medikamente zur Tabakentwöhnung. In Einzelfällen konnte zusätzlich eine psychotherapeutische Begleitung in Anspruch genommen werden.

Die Studie untersuchte die Abstinenzrate der Teilnehmer direkt nach dem Kurs sowie zwölf Monate später im Vergleich zur Standardbehandlung (ärztlicher Rat zum Rauchstopp plus Informationen zu vorhandenen Tabakentwöhnungsanbietern in der Region) mit objektiven Messungen und methodisch strengen Erfolgskriterien. Ein Jahr nach Kursende war fast die Hälfte der Teilnehmer in der Studiengruppe stabil rauchfrei, verglichen mit jedem Zehnten in der Vergleichsgruppe.

„Ein klares Argument dafür, dass verhaltenstherapeutische Tabakentwöhnung einschließlich der Medikamente in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, wenn es um die Behandlung dieser Patienten geht“, fordert Studienleiter Prof. Stephan Mühlig von der TU Chemnitz. Denn bisher fallen diese Medikamente wie Haarwuchs- oder Potenzmittel laut § 34 des Sozialgesetzbuchs V in den Bereich „Lifestyle“ und sind nicht erstattungsfähig. Tabakabhängigkeit wird damit faktisch nicht als gleichwertige Krankheit wie andere Suchterkrankungen anerkannt, und Tabakentwöhnung kann deshalb bisher nicht als Behandlungsleistung, sondern lediglich als Präventionsangebot angeboten und abgerechnet werden.

„Mit dem Rauchen aufzuhören, ist für Betroffene nicht einfach. Als Gesundheitskasse möchten wir sie dabei gern unterstützen und wären deshalb bereit, für diese Versicherten künftig die Kosten für das Programm und die Medikamente zu übernehmen“, sagt Rainer Striebel, Vorstandschef der AOK PLUS. „Rauchen ist mit Abstand der wichtigste Risikofaktor für schwere Erkrankungen und vorzeitigen Tod. Die Kosten für das Programm ‚Rauchfrei durchatmen‘ sind Peanuts im Vergleich zu den Kosten, die durch Folgeerkrankungen des Rauchens entstehen können.“

  • AOK PLUS-Studie zur strukturierten Tabak-Entwöhnung durch pneumologische Facharztpraxen und Psychotherapeuten in Sachsen und Thüringen mit Minimal-Intervention vs. Maximal-Intervention

Link zur Studie: https://www.tu-chemnitz.de/hsw/psychologie/professuren/klinpsy/ATEMM/index.php

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.