Donnerstag, Dezember 26, 2024

Spende für Orangerie Freunde Gotha e.V.

Wenn ein Dirk-Kollmar-Preisträger auf eine engagierte Vereinsvorsitzende trifft, dann kommt am Ende mit Sicherheit nichts Schlechtes heraus. So passiert vor wenigen Tagen, als der Kollmar-Preisträger Alexander Theilich für sein Unternehmen Dosenspezialist GmbH in Gotha eine Spende in Höhe von 1.000 Euro an Heike Hentschke von „Orangerie Freunde“ e.V. Gotha übergab.

„Wir freuen uns über das Engagement“, meinte Heike Hentschke schmunzelnd und verwies einmal mehr auf den Umstand, dass das leider in Teilen nun baufällige Orangenhaus ja jede Zuwendung gebrauchen kann.

Für Alexander Theilich, der im Zuge des Neubaus seines Unternehmens im Gothaer Stadtzentrum zurück in die Reihe der Gothaer Bürger kehrte, freut sich genauso über das Engagement der Orangerie-Freunde: „Sie zeigen, dass man mit ehrenamtlicher Arbeit verdammt viel bewegen kann. Das wollten wir unterstützen!“, erklärt der Geschäftsführer, der den Dirk-Kollmar-Preis im Jahr 2016 gewann.

Was mit dem Geld genau passieren wird, vermag Heike Hentschke noch nicht zu sagen: „Wir werden es auf jeden Fall für das Orangenhaus verwenden. Aber wofür genau, dass muss erst eine Besprechung vor Ort zeigen.“ Eins aber sei klar: Unnütz ausgegeben werde nichts.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.