Freitag, Dezember 27, 2024

Waltershausen – Gewahrsam nach Gewaltausbruch gegen Lebensgefährtin

Waltershausen – Landkreis Gotha (ots) – Gestern Abend, gegen 17.45 Uhr, war ein Paar mit der acht Wochen alten Tochter im Kinderwagen An den Brühlwiesen unterwegs. Der 33-jährige Lebensgefährte geriet mit seiner 24-jährigen Partnerin wegen dem Kind in Streit. Auf offener Straße schlug der Mann mit der Faust in den Rücken der Frau, sie wurde leicht verletzt. Im Zuge der Anzeigenaufnahme wollte die Frau keine Wohnungsverweisung ihres Partners.

Etwa vier Stunden später eskalierte die Situation nun in der Wohnung des Paares. Der Mann hatte Geschirr zerschmissen. Als unsere Kollegen in der Wohnung eintrafen, gebärdete sich der 33-Jährige zunehmend aggressiver. Es war zu befürchten, dass er wieder auf seine Lebensgefährtin losgeht. Daher wurde ihm die Gewahrsamnahme erklärt. Dagegen wehrte sich der Mann heftig und trat nach den Polizisten. Nun solidarisierte sich die 24-Jährige mit ihrem Partner und versuchte die polizeiliche Maßnahme zu verhindern. Ihr musste kurzzeitig eine Handfessel angelegt werden. Der Mann verbrachte die Nacht im Gewahrsam der Gothaer Polizei. (kk)

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.