Kaffee am Morgen, Politik am Nachmittag – Gotha im Dialog

Anzeige

Die Linke Gotha lädt zu Nachbarschaftsfrühstück und Landtagsgespräch ein

Am Montag, den 1. Juni, lädt der Kreisverband Gotha der Partei Die Linke zunächst ab 9:30 Uhr zum offenen Nachbarschaftsfrühstück in die Blumenbachstraße 5 nach Gotha ein. In lockerer Atmosphäre können Interessierte gemeinsam frühstücken, miteinander ins Gespräch kommen und aktuelle Themen aus dem Alltag und der Politik diskutieren.

Am Nachmittag geht es dann ab 15:00 Uhr mit „Plenum & Plausch – Neues aus dem Landtag“ weiter. Bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen informiert der Landtagsabgeordnete Sascha Bilay über die aktuelle Plenarwoche im Thüringer Landtag und gibt Einblicke in die Arbeit der Fraktion Die Linke.

Im Mittelpunkt stehen dabei in diesem Monat unter anderem die Forderung nach einer Arbeitskammer in Thüringen zur besseren Vertretung von Beschäftigten, der Einsatz gegen eine Wiedereinführung von Straßenausbaubeiträgen sowie der Ausbau vertraulicher Spurensicherung zum besseren Schutz Betroffener von sexualisierter Gewalt.

Außerdem geht es um den Thüringen-Monitor und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie um die Weiterentwicklung der Kindergärten und die Verstetigung der Kindergartenkommission.

Im Anschluss gibt es Gelegenheit für Fragen, Diskussionen und den offenen Austausch über landespolitische Themen. Die Veranstaltungsreihe soll Politik verständlich, nahbar und direkt im Gespräch erlebbar machen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.