Samstag, November 23, 2024
Kultur & FreizeitNachrichten

Peter Bause gastiert zum 15. Mal im Ekhoftheater

Träger des „Goldenen Ekhof“ erweist Namensgeber die Ehre

Peter Bause gastiert zum 15. Mal im Ekhoftheater

Am Freitag, dem 21. April 2023, um 20 Uhr, ist Peter Bause wieder im Ekhof-Theater auf Schloss Friedenstein zu erleben.

Bei seinem letzten Besuch erhielt er von Oberbürgermeister Knut Kreuch eine ganz besondere Auszeichnung, den „Goldenen Ekhof“ für sein außergewöhnliches schauspielerisches Schaffen. Peter Bause hat sich so sehr über diese Auszeichnung gefreut, dass er sich verpflichtet fühlt, jenem Conrad Ekhof seine Referenz zu erweisen. Deshalb steht sein Auftritt an diesem Abend unter dem Titel „Herr Ekhof hat Probe und andere Katastrophen“.

Das Publikum wird ganz sicher wieder einen kurzweiligen und beeindruckenden sowie äußerst humorvollen und unterhaltsamen Abend erleben. Wie in den letzten Jahren auch, wird er ca. 90 Minuten allein auf den barocken Brettern der Bühne des Ekhof-Theaters stehen und das ohne Manuskript. Er ist der Meister der Einpersonenstücke. Wer ihn einmal erlebt hat, weiß, wie unterhaltsam ein Abend mit Peter Bause ist und kommt immer gern wieder.

Karten für den Abend mit Peter Bause sind unter www.ticketshop-thueringen.de, in der Tourist-Information Gotha oder an der Abendkasse zum Preis von 20,- € pro Person erhältlich (Spender der Kulturstiftung Gotha zahlen 15,-€

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.