Liebe Gothaerinnen, liebe Gothaer,
als Oberbürgermeister der Stadt Gotha hat die Thüringer Kommunalordnung mir die Aufgabe zugedacht, die erste Sitzung eines neugewählten Stadtrates zu leiten. Ich tue dies gern und begrüße Sie sehr herzlich.
Es ist für mich die dritte Eröffnung des Gothaer Parlamentes und wie ein altes Sprichwort sagt „Alle guten Dinge sind drei…“ setze ich mit Ihnen gemeinsam auf eine gute und gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gotha. Der Stadtrat mit seinen 36 Mitgliedern plus Oberbürgermeister ist einzig und allein dem Bürger verpflichtet.
Beim Eintritt in dieses Haus ließ Oberbürgermeister Otto Liebetrau am Portal des Rathauses das Goethezitat befestigen:
„Wer ist das würdigste Glied des Staates?
Ein wackerer Bürger, unter jeglicher Form bleibt er der edelste Stoff“
Damals wie heute bedeuten diese Zeilen:
Vollen Einsatz für die Belange der Bürger,
aber auch volles Engagement der Bürger für ihre Stadt.
Nach einer Urkunde im Stadtarchiv Gotha werden erstmals im Jahr 1256 consules = Ratsmänner von Gotha erwähnt, das bedeutet, dass seit über 750 Jahren Einwohner unserer Stadt eine direkte Mitbestimmung ausüben.
Damit ist Gotha eine der Städte in Deutschland, wo seit frühesten Zeiten Bürgerbeteiligung gelebt wird. Wir tun dies auch heute noch, nicht in den sozialen Medien sondern im direkten Bürgerdialog und Sie, meine Damen und Herren des neugewählten Stadtrates, werden dies noch spüren, zu wie vielen Entscheidungen wir die Bürgerinnen und Bürger heranziehen.
Am 26. Mai 2019 sind 36 Mandate für den Stadtrat Gotha durch die Bürgerinnen und Bürger vergeben worden. Leider haben wir es auch zur Kommunalwahl 2019 nicht geschafft, mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten zu einer Stimmabgabe zu bewegen. Warum das so ist, dieser Frage muss sich jeder Demokrat täglich stellen.
In den Stadtrat gewählt und das Mandat angenommen haben 10 Frauen und 26 Männer, damit hat sich die Anzahl der Frauen leider um 3 verringert.
Mit einer Anzahl von 14 neuen Mitgliedern hat der Stadtrat sehr viele Neueinsteiger. Das ist gut so, stellt er doch mit einem Durchschnittsalter von 46,1 Jahren einen sehr guten Querschnitt der in Gotha lebenden Bevölkerung dar.
Ältestes Mitglied ist Herr Klaus-Dietrich von Bülow, geboren 1937 und damit 81 Jahre alt. Jüngstes Mitglied des Hauses ist Frau Sophie Erdmann, sie ist 1998 geboren und damit 20 Jahre alt, sie ist einen Tag jünger als Herr Paul Rosch.
Seit 1994 ist Frau Heide Linstädter Mitglied des Gothaer Stadtrates, sie steht in der 6.Wahlperiode und ist damit dienstältestes Mitglied des Parlamentes. Wir gratulieren ihr an dieser Stelle nachträglich zu ihrem runden Geburtstag, den sie in der stadtratsfreien Zeit am
01. Juni 2019 begehen konnte.
Kommen wir nun zur Verpflichtung:
Ich rufe jeweils 6 Stadträtinnen und Stadträte nach vorn, der Aufruf erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.
Nach dieser Verpflichtung bitte ich die Ortsteilbürgermeister nach vorn, um ihnen den Eid abzunehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren
des Stadtrates zu Gotha,
mir ist durch die gewählten Mitglieder angezeigt worden, dass die Abgeordneten der SPD mit dem Einzelabgeordneten der F.D.P. eine gemeinsame Fraktion SPD/F.D.P. gebildet haben. Fraktionsvorsitzender ist der Abgeordnete Peter Leisner.
Die AFD hat angezeigt, dass sie ebenfalls eine Fraktion gebildet haben, Fraktionsvorsitzender ist der Abgeordnete Jens Fiedler, dem wir nachträglich zum Geburtstag am 23. Juni 2019 gratulieren.
Drittstärkste Fraktion des Gothaer Stadtrates ist die CDU, die ebenfalls eine Fraktion gebildet hat, ihr Fraktionsvorsitzender ist der Abgeordnete Maximilian Fliedner.
Die LINKE-Abgeordneten haben sich zur Fraktion DIE LINKE zusammengeschlossen, als Fraktionsvorsitzender fungiert Abgeordneter Bernd Fundheller.
Die gemeinsame Liste FWG/Die Piraten hat ebenfalls eine Fraktion gleichen Namens gebildet, Fraktionsvorsitzende ist die Abgeordnete Juliane Pürstinger.
Die gewählten Abgeordneten von Die GRÜNEN bilden die Fraktion Die Grünen mit Herrn Felix Maximilian Kalbe als Fraktionsvorsitzender.
Mit Schreiben vom 24.06.2019 haben die Fraktionen die LINKE und Die Grünen angezeigt, dass sie eine Ausschussgemeinschaft bilden wollen.
Diese Ausschussgemeinschaft ist nach der Thüringer Kommunalordnung und allen Kommentaren nicht genehmigungsfähig. Somit wird diese Bildung von mir beanstandet und auch nicht zur Abstimmung gebracht.
Die Thüringer Kommunalordnung regelt in § 26 Absatz 1 Satz 5 eindeutig:
Das Recht eine Ausschussgemeinschaft zu bilden steht jedoch nur solchen Parteien und Wählergruppen zu, die aus eigener Kraft, das heißt aufgrund des Berechnungsmodus und der Größe des Ausschusses keinen Sitz im Ausschuss erreichen und der Partner, mit der sich die Gruppe zusammenschließt, ebenfalls allein keinen Ausschusssitz beanspruchen kann.
Eine Partei, die aus eigener Stärke, wie in unserem Falle die LINKE einen oder mehrere Ausschusssitze inne hat, darf sich daher nicht mit einer anderen Gruppe zusammenschließen, um gegebenenfalls einen zusätzlichen Ausschusssitz zu erlangen.
Gleichzeitig erstreckt sich eine Ausschussgemeinschaft auch nicht auf Mandate in kommunalen Gesellschaften.
Der Gothaer Stadtrat besteht demnach aus 6 Fraktionen. Rederecht und Redezeit richten sich nach der Stärke der Fraktionen. Deren Einhaltung gewährleistet zukünftig der von Ihnen zu wählende Vorsitz.
Der Stadtrat der Stadt Gotha prüft alle Prozesse der Verwaltung auf ihre Übereinstimmung mit den Kriterien eines fairen Handelns und der Lokalen Agenda. Aus diesem Grunde werden ab der nächsten Sitzung alle Unterlagen nicht mehr in Papierform sondern digital versandt.
Die Mitglieder des Stadtrates erhalten ihre Tablets am 4. und 5. Juli 2019 und dazu wird eine Einweisung in die Handhabung der Technik erfolgen. Sicher wird es in der Anfangsphase Abstimmungsprobleme und Übermittlungsfehler geben, dafür bitte ich schon heute um Verständnis.
Die Tagesordnung und die Einladung zur Stadtratssitzung sowie zu den Ausschüssen werden Ihnen weiterhin in Schriftform an die von Ihnen angegebene Adresse versandt. Diese Handlungsweise ist durch die Thüringer Kommunalordnung zwingend vorgeschrieben.
Gestatten Sie mir bitte einige weitere Hinweise:
Im Stadtrat Gotha gilt ein Verbot für Foto-, Video- und Tonaufnahmen, wenn dies nicht ausdrücklich durch den gesamten Stadtrat genehmigt worden ist. Auch das Spielen auf Smartphones oder der Versand bzw. die Beantwortung von Nachrichten sind nicht erwünscht.
Der Respekt gegenüber dem Bürger erwartet von uns vollste Konzentration auf die Themen der Sitzung.
Alle Abgeordneten haben ein Tischschild an ihrem Platz. Um die Beschlussfähigkeit des Stadtrates stets zu gewährleisten ist es notwendig, dass jeder Stadtrat, der seinen Platz und den Raum verlässt, sein Namensschild mitnimmt und am Eingang abgibt, bis er den Raum wieder betritt.
Er wird für diese Zeit der Abwesenheit aus der Anwesenheitsliste herausgelöst. Am Eingang wird eine Anzeigetafel angeben, wie viele Abgeordnete zu jeder Zeit tatsächlich anwesend sind.
Das Parken zu den Stadtratssitzungen am Rathaus ist schwierig. Im Sinne von Klimaschutz und Nachhaltigkeit bitten wir darum, Fahrgemeinschaften zu bilden bzw. auf das Abstellen von Autos am Rathaus zu verzichten. Erkrankte oder gehbehinderte Stadträte können im Ausnahmefall eine Parkgenehmigung im Foyer erhalten.
Der faire Umgang untereinander gilt als Kernkompetenz eines Stadtratsmitgliedes, wir hören zu, wir lassen ausreden, wir verzichten auf Beschimpfungen und argumentieren nur in der Sache.
Man spricht bitte grundsätzlich in die Mikrofone, um einen Mitschnitt zu ermöglichen.
Wir achten den Vorsitz des Stadtrates und dessen Argumentationen. Ein Stadtrat unterliegt der Schweigepflicht und kann bei Verletzungen dieser zu angemessenen Geldstrafen herangezogen werden.
Abschließend sei zu sagen:
Für Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse gilt Anwesenheitspflicht. Pünktlichkeit, Mitteilung bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen sind erforderlich. Das Essen und der Verzehr alkoholischer Getränke während der Sitzungen sind untersagt.
Abgeordnete erhalten durch die Stadtverwaltung aber auch aus der Bürgergesellschaft eine Vielzahl von Einladungen. Es gehört zum Anstand, dass man bei Einladungen seine Teilnahme anzeigt oder ablehnt. Das schafft Vertrauen.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und steige nun mit Punkt 3 in die reguläre Tagesordnung ein.
Änderungen vorbehalten, es gilt das gesprochene Wort.