Samstag, November 23, 2024
Stadt Gotha

Husarenaffen-Nachwuchs im Tierpark Gotha

Erlebniswelt am Fuße des „Kleinen Seeberg“ trägt zur Arterhaltung bei.

Seit dem 16. März 2019 wird die Gruppe der vier Husarenaffen im Tierpark Gotha durch ein männliches Jungtier bereichert. Der drei Monate alte Nachwuchs ist seit kurzem im Freigehege unterwegs. Einen Namen hat er ebenfalls schon: Angelehnt an seinen älteren Bruder „Watson“, wird der kleine Husarenaffe durch die Tierpfleger liebevoll „Holmes“ gerufen.

„Holmes ist noch viel bei seiner Mutter, geht aber immer öfter auf eigene Erkundungstouren“, berichtet Constanze Mattes, neue Tierparkleiterin im Tierpark Gotha. „Wenn er dann alt genug ist, werden er und sein Bruder an andere zoologische Einrichtungen weitergegeben, um so zur Arterhaltung beizusteuern.“

Die Husarenaffen (Erythrocebus patas) gehören zur Primatenfamilie der Meerkatzenartigen. Ihr natürlicher Lebensraum sind die Savannen und offenen Graslandschaften südlich der Sahara in Zentralafrika. Sie sind hauptsächlich bodenbewohnend und sehr schnelle Läufer (bis zu 55 km/h). Daher stammt auch ihr Name: „Husare“ bedeutet so viel wie „schneller Bote“ und ist an die Reiter-Brigaden der ungarischen Kavallerie, die Husaren, angelehnt.

Das Tierpark Gotha befindet sich am Töpfleber Weg 2, in 99867 Gotha und hat in den Sommermonaten täglich von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Der letzte Einlass ist 45 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten. Der Eintritt in den Tierpark kostet 6,00 €, ermäßigt 3,00 €. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.tierpark-gotha.de.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.