Landratsamt ordnet Stallpflicht für Geflügel in östlichen Teil des Landkreises an

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Das Landratsamt Gotha hat zum Schutz vor der Geflügelpest (Aviäre Influenza) eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ab dem 25. Februar 2026 und ordnet die sofortige Aufstallung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in den Ortschaften Wandersleben, Mühlberg, Günthersleben-Wechmar, Seebergen, Großrettbach und Cobstädt der Gemeinde Drei Gleichen, der Gemeinde Schwabhausen sowie in der Ortschaft Apfelstädt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt im Landkreis Gotha an. Außerdem liegt sie fest, dass jegliche Veranstaltungen mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im gesamten Landkreisgebiet untersagt sind.

Am 17.02.2026 und am 23.02.2026 wurde bei Wildvögeln, einem Schwan und einer Möwe, im Landkreis Gotha das Virus der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) des Subtyps H5N1 nachgewiesen – unter anderem in direkter Nähe zu der von der Aufstallung betroffenen Region, die durch große Geflügelbestände in privater und gewerblicher Haltung geprägt ist.

Nachweise bei Wildvögeln gab es ebenfalls bei Schwänen im Unstrut-Hainich-Kreis unweit des Landkreises Gotha. Weiterhin kam es zu Seuchenausbrüchen in einem Geflügelbestand im Kyffhäuserkreis sowie in anderen Bundesländern.

Das Risiko der Einschleppung durch Wildvögel wird als hoch eingestuft. Mit den Maßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel unterbunden werden, damit eine weitere Ausbreitung der Seuche und somit auch immense Schäden verhindert werden können.

Kernpunkte der Verfügung:

Aufstallungspflicht: Alle Halterinnen und Halter von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in den genannten Ortschaften müssen ihre Tiere ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Jeglicher Kontakt mit Wildvögeln muss unterbunden werden.

Veranstaltungsverbot: Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sind im gesamten Gebiet des Landkreises Gotha untersagt.

Die vollständige Allgemeinverfügung einschließlich der detaillierten Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung kann online unter www.landkreis-gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Stichwort Geflügelpest

Die Geflügelpest oder Vogelgrippe wird durch unterschiedliche Subtypen eines Virus ausgelöst und ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können. Bei einer Infektion mit den aggressiveren Virusstämmen führt sie meist zum Tod der infizierten Vögel und zu großen wirtschaftlichen Verlusten. Für den Menschen und auch für andere Säugetiere (z. B. Schweine, Marderartige, Katzen und Hunde) besteht ein Ansteckungsrisiko nur bei sehr intensivem Kontakt mit infizierten Vögeln.

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