Ilmenau: Seniorin erkennt Schockanruf rechtzeitig – kein Schaden entstanden

Bild von Sabine van Erp auf Pixabay
Anzeige

lmenau (Ilm-Kreis) (ots/red.)

Wie die Polizei mitteilt, wurde gestern in Ilmenau ein sogenannter Schockanruf bekannt. Eine 84-jährige Frau erhielt einen Anruf, in dem ihr vorgetäuscht wurde, ein naher Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Zur angeblichen Abwendung einer Haftstrafe sollte eine hohe Kaution gezahlt werden.

Die Seniorin erkannte die Betrugsmasche, beendete das Telefonat eigenständig und verständigte die Polizei. Ein finanzieller Schaden entstand nicht.

Nach Angaben der Polizei versuchen Betrüger bei dieser Masche gezielt, ihre Opfer möglichst lange am Telefon zu halten und durch emotionalen Druck zu schnellen Entscheidungen zu bewegen. Besonders häufig richten sich diese Anrufe an ältere Menschen.

Die Polizei empfiehlt Angehörigen ausdrücklich, mit Eltern und Großeltern über Telefonbetrug und falsche Schockanrufe zu sprechen. Grundsätzlich gilt:
Keine persönlichen Daten preisgeben, sich nicht unter Druck setzen lassen, das Gespräch sofort beenden und im Zweifel die Polizei informieren.

Weitere Informationen zum Thema Telefonbetrug finden Betroffene unter
👉 https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/
oder bei der polizeilichen Beratungsstelle der Landespolizeiinspektion Gotha unter 03621 / 781504.

👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.