Eventim-Sammelklage: 20-Euro-Gutschein für Verbraucher:innen

Quelle: Verbraucherzentrale
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Verbraucherzentrale-Verfahren gegen Ticketdienstleister endet mit außergerichtlichem Vergleich.

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2022 eine Sammelklage gegen Eventim wegen nach seiner Auffassung unvollständiger Gebührenerstattungen bei abgesagten Veranstaltungen eingereicht.
  • Mehr als 5.000 Verbraucher:innen haben sich der Klage angeschlossen.
  • Sie können nun einen 20-Euro-Gutschein von Eventim abrufen.

Das Sammelklage-Verfahren der Verbraucherzentrale gegen den Ticketdienstleister Eventim ist nach Klagerücknahme abgeschlossen. Anlass der Klage war, dass Eventim nach coronabedingten Veranstaltungsabsagen nach Auffassung der Verbraucherzentrale oft nicht den vollständigen Kaufpreis der Bestellung erstattete, sondern Teilbeträge einbehielt. Mit dem Vergleich erhalten angemeldete Verbraucher:innen einen pauschalen Ausgleich in Form eines Gutscheins

Verbraucher:innen, die sich bis zum 9. Januar 2026 zur Klage angemeldet haben, können einen Gutschein im Wert von 20 Euro anfordern. Der Gutschein ist ein Pauschalbetrag, unabhängig von der Höhe der einbehaltenen Gebühren. Er kann über ein von Eventim bereitgestelltes Online-Portal abgerufen werden: 

https://www.eventim.de/campaign/musterfeststellungsklage

Für den Abruf müssen Betroffene ihren Vor- und Nachnamen, ihre Bestellnummer(n) sowie das Geschäftszeichen angeben, das sie bei der Anmeldung zur Klage vom Bundesamt für Justiz erhalten haben. Der Gutschein ist bis zum 15. Juli 2026 abrufbar und kann bis zum 31. Dezember 2029 ausschließlich für Ticketkäufe auf eventim.de eingelöst werden. Mit dem Abruf verzichten Verbraucher:innen auf ihre im Rahmen der Klage geltend gemachten Ansprüche.

„Von dem Vergleich können alle angemeldeten Betroffenen profitieren. Wer sich ins Klageregister eingetragen hat, kann ab sofort einen 20-Euro-Gutschein abrufen“, so Katarzyna Guzenda vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Durch den Vergleich wurde kein genereller Anspruch von Ticketkäufern auf die Erstattung von Gebühren gegen Eventim anerkannt oder festgestellt.

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