Künstliche Intelligenz: Digitaler Omnibus gefährdet Verbraucherrechte

Bild von Kohji Asakawa auf Pixabay
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Die Europäische Kommission will mit dem Digital Omnibus Bürokratie in der Digitalgesetzgebung abbauen. Doch die geplanten Änderungen an der KI-Verordnung könnten Verbraucherrechte massiv schwächen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass Transparenz und Schutzmechanismen erhalten bleiben müssen.

Künstliche Intelligenz ist längst Teil unseres Alltags. Gerade deswegen ist es wichtig, dass die Rechte der Verbraucher:innen in diesem Bereich ausreichend geschützt werden. Die Vorschläge der Europäischen Kommission gehen in die falsche Richtung: Wenn der EU-Gesetzgeber die Registrierungspflicht für Ausnahmen von Hochrisiko-KI streicht, können Unternehmen sich stillschweigend von wichtigen Regeln befreien. Die Registrierung ist die einzige Möglichkeit um nachzuvollziehen, welche Anbieter sich selbst von Verpflichtungen ausnehmen. Der Aufwand für die Unternehmen ist minimal, der Nutzen für Behörden, Zivilgesellschaft und Verbraucher:innen aber enorm. Dem Ziel, Bürokratie abzubauen und Regeln praxistauglicher zu machen, kommt die Europäische Kommission mit diesem Vorhaben nicht näher. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert unter anderem:

  • Transparenz und Rechtsdurchsetzung sichern: Ausnahmen von Verpflichtungen für Hochrisiko-KI müssen öffentlich einsehbar registriert werden.
  • Kennzeichnungspflicht und Recht auf Erklärung von KI-Entscheidungen nicht aufschieben: Verbraucher:innen müssen erkennen können, ob und wie KI über sie entscheidet.
  • Definition von Emotionserkennung auf nicht-biometrische Systeme ausweiten: Verbraucher:innen besser vor emotionaler Manipulation, etwa durch Chatbots, schützten.

Hintergrund

Am 19. November 2025 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für die Digitalen Omnibus-Gesetze vorgestellt. Damit möchte die Europäische Kommission Bürokratie abbauen und Regeln praxistauglicher machen. In den Omnibus Gesetzen sind unter anderem Änderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der e-Privacy-Reform und der KI-Verordnung vorgesehen.

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