Aufzüge am Gothaer Hauptbahnhof nach wochenlangem Ausfall endlich wieder in Betrieb

Foto: Stadt Gotha
Anzeige

Barrierefreiheit wieder gewährleistet 

Nach wochenlangem Ausfall sind die Aufzüge am Gothaer Hauptbahnhof instandgesetzt und wieder in Betrieb genommen worden. Darüber informiert Matthias Hey, Gothaer Abgeordneter des Thüringer Landtages. 

„Seit Ende dieser Woche sind die Bahnsteige auch wieder für Menschen erreichbar, die aus verschiedensten Gründen auf die Fahrstühle angewiesen sind“, stellt Hey mittlerweile zufrieden fest. Insbesondere im Gothaer Rathaus gingen fortlaufend Beschwerden ein, weil viele nach dem Erwerb des Bahnhofsgebäudes durch eine städtische Gesellschaft die Zuständigkeit nun bei der Stadtverwaltung vermuten.

Alles ab Bahnhofsgebäude Richtung Gleise gehört aber der Deutschen Bahn AG und wird von ihr bewirtschaftet, und damit auch die zu den Bahnsteigen gehörenden Aufzüge“, so Hey, der auch aufgrund der Mängel kontaktiert wurde, „ich habe mit Gewerbetreibenden telefoniert, die aufgrund ihres speziellen Angebots Kunden aus dem ganzen Landkreis haben und sie persönlich vom Bahnhof abholen mussten, in meine Bürgersprechstunde kamen gehbehinderte Bürger, für die eine Zugfahrt plötzlich unmöglich war.“

Hey versuchte dann mit der DB AG Kontakt aufzunehmen und kann von einer mehrstündigen Telefon-Odyssee berichten, bis er die richtigen Ansprechpartner für die Havarie am anderen Ende über die defekten Fahrstühle informieren konnte. Ihm wurde dann zugesichert, die Reparaturen so rasch wie möglich ausführen zu wollen, offensichtlich mit Erfolg:

Ab sofort sind die Bahnsteige wieder barrierefrei erreichbar – eine gute Meldung in der Weihnachtszeit, in der erfahrungsgemäß die Züge besonders häufig genutzt werden. Matthias Hey bedankt sich für sie vielen Hinweisgeber, ohne die er gar nicht hätte tätig werden können.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.