Vortrag „Donaudelta: Sehnsuchtsort am Schwarzen Meer“

Anzeige

Der NABU-Kreisverband Gotha lädt am Freitag, 28. November um 18.00 Uhr in Gotha in der Wunderkammer Friedenstein (Jüdenstr. 1) zum Lichtbildervortrag „Donaudelta. Sehnsuchtsort am Schwarzen Meer“ mit Dr. Christoph Rohbiller und Dr. Christoph Unger ein, die eine der großartigsten Landschaften Europas vorstellen. In ihrem Delta mündet die Donau nach einem über 2.850 langen Weg in das Schwarze Meer und hat im Osten Rumäniens ein 5.800 km2 großes Mosaik aus Wasserarmen, Sümpfen, Auwäldern, maritimen Sandbänken und Inseln geschaffen. Nach dem Wolgadelta ist es das größte Flussdelta in Europa und stellt ein über Jahrtausende entstandenes Naturparadies dar, das sich bis heute durch das beständige Wirken dieses großen Stromes verändert. In den weiten unzugänglichen Schilfgebieten brüten beispielsweise die größte europäische Population der Rosapelikane, die seltenen Krauskopfpelikane, Weißbart-Seeschwalben auf Schwimmblattpflanzen, die neun europäischen Reiherarten und die in Europa seltene Fischmöwe. Der Vortrag gibt einen Überblick über den Reichtum der Vogelwelt und weiterer osteuropäischer Faunenelemente des Deltas und der südlich gelegenen Steppen, Lagunen und Salzwiesen der Dobrudscha.

Der Eintritt ist frei.

👉 Weitere kulturelle Veranstaltungen finden Sie auf Gotha-Aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.