76 Teilnehmende absolvieren Vorkurs für Seiteneinsteiger

Bild von Moondance auf Pixabay
Anzeige

Vorhaben aus Regierungsvertrag umgesetzt

Erstmals schließen am morgigen Mittwoch rund 80 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger den neuen dreimonatigen Vorkurs ab. Die Fortbildungsnachweise werden um 14:30 Uhr im großen Saal des Musikgymnasiums „Schloss Belvedere“ in Weimar übergeben. Damit endet die am 1. August begonnene Pilotphase, die konzeptionell und organisatorisch vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrkräfteentwicklung und Medien (ThILLM) umgesetzt wurde.

Die Einführung eines verbindlichen, dreimonatigen Vorkurses war ein Vorhaben aus dem Regierungsvertrag. Er soll einerseits Abbrüche reduzieren und andererseits Seiteneinsteigende frühzeitig und intensiv auf ihre neuen Aufgaben und die schulische Realität vorbereiten.

Dazu erklärt der Thüringer Bildungsminister Christian Tischner: „Wir sehen, dass unser Konzept aufgeht. Selbst Seiteneinsteiger, die schon Erfahrungen als Dozent oder in der Lehre mitbringen, beschreiben, dass der Vorkurs ein Gewinn für sie ist – als gezielte Vorbereitung auf den Unterricht an unseren Thüringer Schulen. Die Einführung dieses Angebots war eine meiner ersten Entscheidungen im Amt, weil ich fest davon überzeugt bin, dass der Vorkurs den neuen Lehrkräften und unseren Schulen spürbar zugutekommt. Das große Interesse zeigt, dass der Seiteneinstieg für viele Menschen ein attraktiver Weg in den Lehrerberuf ist – und dass wir mit dem Vorkurs genau die richtige Grundlage geschaffen haben. Wer an unseren Schulen unterrichtet, trägt Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder. Diese Verantwortung braucht gute Vorbereitung, und genau das leistet der Vorkurs: Er stärkt Qualität, Sicherheit und Motivation von Anfang an“, so der Minister im Vorfeld der Veranstaltung.

Mittlerweile sind bereits zwei weitere Gruppen in den Vorkurs eingestiegen: Im September kamen 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hinzu, im Oktober noch einmal 28. Zum 1. November wuchs der Kurs um weitere 24 Personen. Dies unterstreicht den Erfolg der Thüringer Kampagne für den Seiteneinstieg in das Lehramt im Freistaat.

Das bisherige Teilnehmer-Feedback ist positiv: Die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bewerten die Verbindung von Theorie und Praxis, die durch Reflexionselemente wie Portfolios und Konsultationen gestützt wird, als besonders hilfreich. Auch die digitale Abbildung der Präsenzveranstaltungen in der Thüringer Schulcloud trägt zur Flexibilität und Vertiefung des Lernens bei. Durch Pflicht- und Wahlpflichtangebote sowie schulartspezifische Module gelingt eine passgenaue Differenzierung für alle Teilnehmer. Erste qualitative Rückmeldungen zeigen ergänzend, dass sich die Seiteneinsteiger besser vorbereitet und unterstützt fühlen; Schulleitungen sehen im Vorkurs einen wichtigen Beitrag, Abbrüche zu verringern und den Einstieg in den Schuldienst nachhaltig zu stabilisieren.

Eine wissenschaftliche Evaluation begleitet das Angebot und sichert dessen Qualität auch langfristig ab. Die strukturelle und inhaltliche Ausarbeitung des Kurses sowie die zentrale Steuerung erfolgen durch das ThILLM, dessen Kursleitungen die Inhalte in regionalisierten Formaten, in Präsenz und online vermitteln. 

Datum: 5. November 2025, 15:00 Uhr 

Ort: Musikgymnasium Schloss Belvedere, Schloss Belvedere 1, 99425 Weimar

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.