Stadtilm: Unfallfahrt durch die Stadt

Bildnachweis: iStock.com/ Cineberg
Anzeige

Stadtilm (Ilm-Kreis) (ots)

Gestern Abend gegen 22.45 Uhr befuhr eine 50-Jährige mit ihrem Pkw Skoda die Ortslage Stadtilm. Sie befuhr zunächst die Kastanienallee in Richtung Kellergasse. Dort kollidierte sie mit einem Stein und setzte ihre Fahrt entgegen der Fahrtrichtung in Richtung Markt fort. Wenig später befuhr sie erneut die Kellergasse und kollidierte mit einer Hoftür und einer Hausfassade. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von schätzungsweise 1500 Euro. Anschließend entfernte sie sich pflichtwidrig vom Unfallort und fuhr weiter. Durch eingeleitete Fahndungsmaßnahmen konnte die Frau mit ihrem Skoda im Nahbereich festgestellt werden. Die Beamten stellten alkoholbedingte Ausfallerscheinungen fest. Es erfolgte die Blutentnahme in einem Krankenhaus. Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt und die Weiterfahrt unterbunden. Die Beamten leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein. (mla)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.