Landkreis GothaNachrichten

Allgemeinverfügung zur Warnstufe 2 erlassen

Mit Überschreiten der Warnstufe 2 des Thüringer Frühwarnsystems hat der Landkreis Gotha eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Danach greift ab morgigem Samstag, 23.10., eine Erlaubnispflicht für öffentliche Veranstaltungen bereits ab 300 Teilnehmern unter freiem Himmel sowie ab 150 Personen im Inneren. Weiterhin bleiben wie bisher verschiedene Angebote in geschlossenen Räumen mit der 3-G-Regel bewehrt. Teilnehmer müssen dort den Nachweis erbringen, genesen, geimpft oder getestet zu sein. Das betrifft Gaststättenbesuche im Inneren, die touristische Übernachtung in Hotels oder Pensionen, den Schwimm- oder Sporthallenbesuch in der Freizeit sowie die Nutzung von Fitness-Studios und Saunen. 3-G gilt auch für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen; für private Veranstaltungen unter Dach bleibt 3-G ab einer Teilnehmerzahl von 30 Personen verbindlich.

Der komplette Wortlaut der Verfügung ist unter www.landkreis-gotha.de zu finden.

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