NachrichtenStadt Gotha

Blumenkübel müssen ins Winterquartier

In den vergangenen Tagen haben die Mitarbeiter des städtischen Gartenamtes damit begonnen den sommerlichen Blumenschmuck von der Gothaer Innenstadt ins Winterquartier zu transportieren. Als erste wurden die geleasten Blumensäulen und -kugeln, bepflanzt mit den leuchtend roten Pelargonien, abtransportiert. Der attraktive Sommerblumenschmuck wird saisonal ab Mai von einer holländischen Firma gegen Gebühr bereitgestellt und turnusmäßig im Oktober wieder abgeholt. Finanziert wurde der bunte Blumenschmuck durch Sponsoren. Sieben Unternehmen hatten mit ihrer Spende geholfen, den Sommer in der Innenstadt mit Blumen bunt zu gestalten. Beteiligt waren:

  • Autohaus Rainer Seyfarth GmbH & Co. KG, Gotha
  • Automobile am Mönchhof GmbH, Gotha
  • Baugesellschaft Gotha mbH, Gotha
  • Eurovia Verkehrsbau Union GmbH, Umpferstedt
  • plandrei Landschaftsarchitektur GmbH, Erfurt
  • Stadtwerke Gotha, Gotha
  • VR Bank Westthüringen e.G., Mühlhausen

Allen Sponsoren gilt auch an dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank.

In den kommenden Wochen folgen die stadteigenen Kübel mit der mediterranen Dauerbepflanzung aus Palmen, Agaven, Neuseeländischem Flachs und Blaulilien ins Winterquartier. Der Blumenschmuck zierte die Innenstadt an exponierten Punkten wie die Marktstraße, den Neumarkt, die Wasserkunst aber auch den Bahnhofsvorplatz. Damit die Kübel ab Mitte Mai 2022 wieder mit prächtigem Wuchs in der Gothaer Innenstadt aufgestellt werden können, werden sie im Winterquartier von den Mitarbeitern des städtischen Garten-, Park- und Friedhofamtes aufs Neue führsorglich durch die kalte Jahreszeit gepflegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.