Landkreis GothaNachrichten

Landkreis investiert in Luftqualität an Schulen

Sensoren und Luftreiniger ausgeschrieben

Der Landkreis Gotha baut für den Herbst vor und stattet die eigenen Schulen mit zusätzlicher Technik aus, um Infektionsrisiken zu verringern. Entsprechende Vergabeverfahren hat die Verwaltung nach der Beteiligung des Fach- sowie Finanzausschusses des Kreistages jetzt auf den Weg gebracht. Insgesamt sollen 625 Unterrichtsräume, Fachkabinette und Horträume mit CO2-Sensoren ausgestattet werden, deren Überwachungsfunktion ein stringentes Lüftungsregime unterstützt. Zusätzlich werden für 51 Speiseräume und Mensen leistungsfähige mobile Luftreinigungsgeräte ausgeschrieben. Die Verwaltung kann dabei auf eine Landeszuweisung von 230.000 Euro bauen.

„Nichts geht über richtiges und ausreichendes Lüften. Genau das unterstützen die CO2-Messer. Und in weniger oder nur stoßweise genutzten Speiseräumen oder Aulen, wo eine stringente Lüftungspraxis in der Praxis schwieriger durchzuhalten ist, werden die mobilen Luftreiniger helfen“, bilanziert Landrat Onno Eckert. Er sieht mit dieser Lösung auch die bisherige Argumentation und Diskussion im Kreistag bestätigt. Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes sowie die Einschätzung des Gesundheitsamtes messen technischen Lösungen daher vor allem eine unterstützende Funktion bei. Damit sei klar: Die Geräte sollten aber nicht als Scheinsicherheit missverstanden werden. Ohne Disziplin und der Beachtung der AHAL-Regeln, der Abstände und des Tragens eines Mundschutzes, wo er verpflichtend ist, werde es vermutlich auch im Herbst nicht gehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.