Bürgertest-Angebote wechseln in Grundversorgung

Anzeige

Die Zahl der Anlaufstellen, an denen kostenlose Tests auf das Corona-Virus vorgenommen werden können, wird ab Juli angesichts der niedrigen Inzidenzzahlen und der damit einhergehenden reduzierten Testnachweispflichten auf eine Grundversorgung angepasst. Darauf hat sich der Landkreis mit den Leistungs¬erbringern verständigt.

Die seit März bestehenden Testzentren der Johanniter-Unfall-Hilfe-Westthüringen bleiben die tragenden Säulen an den Standorten Gotha-Stadthalle (montags), Sporthalle Tonna (dienstags), Sporthalle von Bülow Neudietendorf (mittwochs), Goldberghalle Ohrdruf (donnerstags) und Körnberghalle Friedrichroda (freitags), wo jeweils im Zeitrahmen von 16 bis 18 Uhr Bürgertestungen angeboten werden.
Ebenfalls an Bord bleiben die Gothaer Helios-Klinik sowie deren medizinische Versorgungszentren; ebenso die bislang beauftragten Apotheken im Kreisgebiet. Der Test-Bus der Firma Gessert macht nur noch dienstags in Friedrichroda Station (16 – 18 Uhr), bleibt aber bei Bedarf nach telefonischer Terminvereinbarung auch Anlaufstelle im Betriebshof Finsterbergen. Im Prinz-Albert-Saal in Mechterstädt wird ab sofort nur noch freitags getestet (17 – 18 Uhr). Die Tabbs vital GmbH in Bad Tabarz testet montags (9 – 12 Uhr) und freitags (15 – 18 Uhr) im Bad.

Die Wochenend-Bedienung sichern die Johanniter in der Residenzstadt Gotha am zentral gelegenen Bahnhofsvorplatz ab: Im Kundenzentrum von NVG und TWSB können bspw. Reisende, die einen negativen Testnachweis am Urlaubsort benötigen, oder Besucher der Kliniken samstags und sonntags jeweils von 14 bis 16 Uhr ein Testangebot in Anspruch nehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.